Frage zum Scheckrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Micha79
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Frage zum Scheckrecht

Beitrag von Micha79 »

Ich frage mich, warum in Deutschland Schecks, anders als in vielen anderen Ländern, zB Spanien, in Vergessenheit geraten sind.
Meine Überlegung ist folgende:
In Deutschland besteht das Akzeptverbot. Ein Scheck ist also unsicher, wenn die bezogene Bank mangels Deckung die Einlösung verweigert.
Ausnahmen: bestätigte Bundesbankschecks, die wie Bargeld sind.
Ich frage mich aber: Könnte in Deutschland nicht die Bank als Scheckaussteller auftreten oder würde das auch gegen das Akzeptverbot verstoßen?
Das Akzeptverbot beinhaltet doch lediglich das Verbot, der Schuld eines fremden Scheckausstellers beizutreten. Es hindert aber doch nicht die Bank, Scheckausstellerin zu sein? Oder wäre das eine Umgehung?
Für Einschätzungen hierzu bin ich dankbar.
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