Vereinsgründung Mitgliederzahl

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Cvria
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Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Cvria »

Nach § 56 BGB soll eine Eintragung ins VR nur erfolgen, wenn ein Verein mindestens 7 Mitglieder hat.
Ferner ist gem. § 59 III BGB die (Gründungs)Satzung von mindestens 7 Mitgliedern zu unterzeichnen.

Da jedoch lediglich der Vorstand die Eintragung veranlasst, stellt sich folgende Frage:
Wird überprüft, ob diese 7 Menschen tatsächlich existieren und wenn ja, wie?
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Tibor
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Tibor »

Absatz 2?
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Cvria »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 2. Februar 2023, 22:21Absatz 2?
?
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Tibor
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Tibor »

Hast du schon § 59 Abs 2 BGB gelesen?

Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen.
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thh
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von thh »

Cvria hat geschrieben: Donnerstag 2. Februar 2023, 19:09 Da jedoch lediglich der Vorstand die Eintragung veranlasst, stellt sich folgende Frage:
Wird überprüft, ob diese 7 Menschen tatsächlich existieren und wenn ja, wie?
Wie Tibor schon schrieb: Dass diese 7 Menschen existieren, ergibt sich daraus, dass sie die Satzung (und idR das Gründungsprotokoll, in dem auch der Vorstand gewählt wurde), unterzeichnet haben. Anlass zu weitergehenden Prüfungen gibt es insoweit regelmäßig nicht.
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Cvria »

Ja, das ist schon klar - aber aus einer bloßen Unterschrift ergibt sich ja noch kein geschäftsfähiger Mensch. Zudem kann der Vorstand ja auch nur aus zwei Menschen bestehen, die die Anmeldung ausführen.

Meine Frage bezog sich darauf, ob es irgendwelche Überprüfungen gibt, wenn bspw. alle Menschen mit derselben Anschrift aufgeführt werden o. Ä.
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von OJ1988 »

Nein, diese Überprüfungen nimmt das Registergericht nicht vor.
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thh
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von thh »

Cvria hat geschrieben: Freitag 3. Februar 2023, 15:08 Meine Frage bezog sich darauf, ob es irgendwelche Überprüfungen gibt, wenn bspw. alle Menschen mit derselben Anschrift aufgeführt werden o. Ä.
thh hat geschrieben: Freitag 3. Februar 2023, 08:55Anlass zu weitergehenden Prüfungen gibt es insoweit regelmäßig nicht.
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Tibor
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Tibor »

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 3. Februar 2023, 15:54 Nein, diese Überprüfungen nimmt das Registergericht nicht vor.
§ 60 BGB. Der Rpfl. prüft und weist ggf zurück.
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von OJ1988 »

Tibor hat geschrieben: Freitag 3. Februar 2023, 17:15
OJ1988 hat geschrieben: Freitag 3. Februar 2023, 15:54 Nein, diese Überprüfungen nimmt das Registergericht nicht vor.
§ 60 BGB. Der Rpfl. prüft und weist ggf zurück.
Der Rechtspfleger prüft nicht, ob die Personen, die die Satzung unterschrieben haben, existieren (das war die Frage). Wie sollte er das auch tun?
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Strich »

EMA? Wird aber mit nur Namen schwierig. Das TeilnehmerVZ der Gründungsversammlung enthält i.d.R. auch keine Anschriften.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von OJ1988 »

Leute, ich bin hauptamtlicher Notar. Bitte einfach glauben, dass sowas nicht stattfindet. Der Rechtspfleger prüft lediglich die formalen Vss. der §§ 56 -59 BGB (u.a. eben "sind da 7 Unterschriften drauf").
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von Strich »

Du beobachtest hier also nur die juristische Unterschicht ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von OJ1988 »

Strich hat geschrieben: Dienstag 7. Februar 2023, 11:17 Du beobachtest hier also nur die juristische Unterschicht ^^
Gewissermaßen eine auf lange Sicht angelegte Feldstudie.
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Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl

Beitrag von scndbesthand »

OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 7. Februar 2023, 00:01 Leute, ich bin hauptamtlicher Notar.
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