Aktuelles aus dem Zivilrecht
Moderator: Verwaltung
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Nach Bayreuther, NZA 2022, 433 ff. sollen Abtretungsausschlüsse in Arbeitsverträgen seit dem 01.10.2021 wegen § 308 Nr. 9 BGB unzulässig sein.
- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wenn die Luft dünn ist, physikalisch wie juristisch:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... n-in-peru/
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wem glaubt man mit dieser Reise zu helfen? Oder reicht R2 nicht mehr für (echten) Urlaub?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die Umsetzung einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts gebilligt.
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... gen-897742
Was für ein stümperhafter Gesetzesentwurf, der beschlossen wurde.
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... gen-897742
Was für ein stümperhafter Gesetzesentwurf, der beschlossen wurde.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
LG Berlin, Urteil vom 01.07.2022 - 66 S 200/21 legt § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB dahin aus, dass eine rechtzeitige und vollständige Schonfristzahlung neben der außerordentlichen Kündigung auch eine hilfsweise fristgemäß erklärte Kündigung heile, sofern diese auf denselben (ausgeglichenen) Zahlungsrückstand gestützt werde. Vom BGH will sich das LG Berlin nicht belehren lassen und weist darauf bereits früh in seinem Urteil hin:
LG Berlin, Urteil vom 01.07.2022 - 66 S 200/21 hat geschrieben:In einem fachlichen Disput entscheidet zwar jeder Spruchkörper selbst, wie er die Bemühungen um eine Verbesserung der eigenen Argumente fortsetzen möchte; inakzeptabel ist es aber, dabei die Vertreter abweichender Auffassungen durch die mahnende Erwähnung von Art. 20 Abs. 3 GG in die Nähe eines Verfassungsbruchs zu rücken.
- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Die 66. Zivilkammer und der VIII. Zivilsenat pflegen ein sehr herzliches Verhältnis.
- Strich
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Hmm kommt mir auch sehr herzlich vor ^^ Was da wohl dahinter steckt?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2022 – 9 W 24/22 zu den berechtigten Erwartungen einer Partei bezüglich der Arbeitsweise eines Richters.
- Strich
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Oha, da war das OLG not amused ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Im BMJ ist man gerade sehr umtriebig in Sachen Digitalisierung: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... me-office/
Der vorgesehene Kostenrahmen von einmalig 176.600 € und dann jährlich 114.790 € scheint mir doch etwas arg optimistisch zu sein. Wir haben jedenfalls noch keinen einzigen richtig vollausgestatteten Saal, in dem ich eine etwas komplexere Sache mit Beweisaufnahme als ViKo (hybrid) verhandeln könnte/wollte.
Der vorgesehene Kostenrahmen von einmalig 176.600 € und dann jährlich 114.790 € scheint mir doch etwas arg optimistisch zu sein. Wir haben jedenfalls noch keinen einzigen richtig vollausgestatteten Saal, in dem ich eine etwas komplexere Sache mit Beweisaufnahme als ViKo (hybrid) verhandeln könnte/wollte.
- thh
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das sind alleinig die Kosten für die Ausstattung der Geschäfts- und Rechtsantragsstellen mit Videotechnik für die "virtuelle Rechtsantragsstelle", damit man querulatorische Anzeigen nicht nur per Mail, sondern auch per Videotelefonie zur Niederschrift erstatten kann (ergibt sich aus dem verlinkten Entwurf, LTO ist bestenfalls missverständlich). Angesetzt sind jeweils 200 EUR für die 638 Amtsgerichte, 108 Arbeitsgerichte, 68 Sozialgerichte, 18 Finanzgerichte und 51 Verwaltungsgerichte, um jeweils einen Geschäftsstellenarbeitsplatz mit Headset und Kamera auszustatten, und dann ggf. Lizenzkosten.
Für die Säle - und ggf. Büros der Richter - sind keine Mittel eingeplant. Das sind Sowiesokosten, weil man ja schon jetzt entsprechende Technik braucht und weitgehend schon hat; 435 Säle seien ausgerüstet [1]. Den Gebührentatbestand für die Videokonferenzanlagen streicht man übrigens zwecks Vereinfachung; auch dadurch entstehen keine Kosten (oder Einnahmeverluste).
Das ist nicht überraschend; Gesetzesänderungen kosten fast nie irgendwas, wenn man den Entwürfen glaubt.
[1] Natürlich, darf man unterstellen, nicht so, dass wirklich eine hybride Verhandlung möglich ist, bei der alle Beteiligten alle anderen Beteiligten (!) sehen und hören können. Da bleibt man lieber missverständlich.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Selbst wenn bereits 435 Säle voll digitalisiert sein sollten, ist das ja ersichtlich unzureichend, um den gesamten Zivilbetrieb auf digital/hybrid umzustellen. Hier gelten alle Sitzungssäle als digital erschlossen, weil die IT dort für den Richter einen Laptop für die ViKo reinstellen kann, wobei die Anzahl der frei verfügbaren Laptops natürlich nicht für alle Säle gleichzeitig ausreicht.
- thh
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Wie soll denn ein Laptop ausreichen, damit - bspw. - der aus seiner Kanzlei teilnehmende Klägervertreter, der von zuhause teilnehmende Zeuge und die im Saal Anwesenden - Beklagtenvertreter, Beklagter, Kläger, Kammer - sich alle (!) jeweils alle (!) gleichzeitig (!) in Bild und Ton wahrnehmen können? Sitzen sich dann die Kammer (oder der Einzelrichter), der Anwalt und die beiden Parteien jeweils auf dem Schoß, damit alle vier (oder sechs) den Laptop sehen können und im Erfassungsbereich der Kamera sind? Das ist doch Quatsch.
(Von der Öffentlichkeit, die natürlich auch alle Beteiligten gleichzeitig sehen und hören können muss, gar nicht zu reden.)
- batman
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
"Digital erschlossen" im Sinne der Hausverwaltung ist eben nicht das gleiche wie "den Anforderungen des § 128a ZPO entsprechend".
- thh
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Macht Sinn. Naja, dann statten wir jetzt erstmal bis 2030 die Strafsitzungssäle mit umfassender Aufzeichnungstechnik aus ("muss"), dann holen wir E-Akten-Ausstattung nach, und dann kann man ja bis 2035 die Zivilsitzungssäle ausstatten ("soll") ...