Aktuelles aus dem Zivilrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Tibor »

Sektnase hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 16:43 Ist das denn so? In einem anderen Forum wurde neulich von einem angeblichen Professor postuiliert, die Kommentierung gäbe (direkt, natürlich nicht eingerechnet Mandanten/Gutachtenaufträge wegen Bekanntheit) praktisch gar nichts.
Das hängt natürlich vom konkreten Kommentar ab. Die klassischen Kommentare bringen dem Autor einen %-Satz des Verkaufserlöses zzgl. VG Wort Vergütung. Natürlich sind Palandt, Fischer & Co. damit ertragreicher als irgendwelche Kommentare mit Auflage 500. Wenn wir hier über Staudinger reden, dann ist das natürlich ein hochpreisiges Produkt und es wird natürlich nicht so häufig über den Ladentisch gehen wie bspw. ein Müko-BGB. Aber dafür läuft der Staudinger wie im Abo-Modell. Nur in bestimmtem Maße werden die Verlage (Vollständigkeit der Kommentarpalette) bei geringen Absatzerwartungen auch höhere %-Sätze oder gar Fixhonorare aufrufen.
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thh
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 17. Februar 2021, 21:08 :sherlock:
Ermittlungsbehörde. ;)
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von OJ1988 »

thh hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 16:56
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 17. Februar 2021, 21:08 :sherlock:
Ermittlungsbehörde. ;)
Beruf durchaus nicht verfehlt!

Das erste google-Suchbild, das erscheint, wenn man den Ehegatten der beiden googelt, ist übrigens auch sehr erhellend. In der 7. Auflage "Eckpfeiler des Zivilrechts" (spin-off des Staudinger-Kommentars), erschienen Oktober 2020, hat er übrigens das Kaufrecht noch beackert. Ganz so tief kann der Bruch also nicht sein.
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Justitian
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Justitian »

Tibor hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 16:49
Sektnase hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 16:43 Ist das denn so? In einem anderen Forum wurde neulich von einem angeblichen Professor postuiliert, die Kommentierung gäbe (direkt, natürlich nicht eingerechnet Mandanten/Gutachtenaufträge wegen Bekanntheit) praktisch gar nichts.
Das hängt natürlich vom konkreten Kommentar ab. Die klassischen Kommentare bringen dem Autor einen %-Satz des Verkaufserlöses zzgl. VG Wort Vergütung. Natürlich sind Palandt, Fischer & Co. damit ertragreicher als irgendwelche Kommentare mit Auflage 500. Wenn wir hier über Staudinger reden, dann ist das natürlich ein hochpreisiges Produkt und es wird natürlich nicht so häufig über den Ladentisch gehen wie bspw. ein Müko-BGB. Aber dafür läuft der Staudinger wie im Abo-Modell. Nur in bestimmtem Maße werden die Verlage (Vollständigkeit der Kommentarpalette) bei geringen Absatzerwartungen auch höhere %-Sätze oder gar Fixhonorare aufrufen.
Was heißt das in €€€?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Tibor »

Kaufpreis Buch in €
: 1,07
Nettokaufpreis
x Autorenanteil %
x Volumenanteil Autor an Gesamtwerk %
x Anzahl verkaufte Bücher
= Honorar Autor in €
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Tibor »

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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Urs Blank »

Tibor hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 20:54 Kaufpreis Buch in €
: 1,07
Nettokaufpreis
x Autorenanteil %
x Volumenanteil Autor an Gesamtwerk %
x Anzahl verkaufte Bücher
= Honorar Autor in €
Rechenbeispiel: SSW-StGB, derzeit wohl der runner-up hinter dem Fischer:

Kaufpreis: 169,00 Euro
netto: 158,00 Euro
Autorenanteil maximal 10 % (eher weniger): 15,80 Euro
durchschnittlicher Anteil eines Autors (bei 29 Autoren insgesamt): 0,54 Euro
Verkaufte Exemplare: 1.500 (geschätzt)
= Honorar Autor: 810 Euro
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Justitian »

Urs Blank hat geschrieben: Sonntag 21. Februar 2021, 12:01
Tibor hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 20:54 Kaufpreis Buch in €
: 1,07
Nettokaufpreis
x Autorenanteil %
x Volumenanteil Autor an Gesamtwerk %
x Anzahl verkaufte Bücher
= Honorar Autor in €
Rechenbeispiel: SSW-StGB, derzeit wohl der runner-up hinter dem Fischer:

Kaufpreis: 169,00 Euro
netto: 158,00 Euro
Autorenanteil maximal 10 % (eher weniger): 15,80 Euro
durchschnittlicher Anteil eines Autors (bei 29 Autoren insgesamt): 0,54 Euro
Verkaufte Exemplare: 1.500 (geschätzt)
= Honorar Autor: 810 Euro

Und das findet ihr (vor Steuern) viel?
Für die Arbeit erscheint mir persönlich die Summe so gering dass ich sie in meiner Entscheidung über eine Kommentierung gar nicht berücksichtigen und mich dann nur über die Auszahlung freuen würde.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Tibor »

10% ist nicht realistisch; gerade bei einem Zugpferd wie dem Fischer wird Beck mehr zahlen. Und 1500 Auflage ist beim Fischer auch völlig zu tief gegriffen.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:10% ist nicht realistisch; gerade bei einem Zugpferd wie dem Fischer wird Beck mehr zahlen. Und 1500 Auflage ist beim Fischer auch völlig zu tief gegriffen.
Es ging ja auch um den SSW-StGB.

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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Urs Blank »

thh hat geschrieben: Sonntag 21. Februar 2021, 20:25
Tibor hat geschrieben:10% ist nicht realistisch; gerade bei einem Zugpferd wie dem Fischer wird Beck mehr zahlen. Und 1500 Auflage ist beim Fischer auch völlig zu tief gegriffen.
Es ging ja auch um den SSW-StGB.
Eben. Fischer mag in einer eigenen Liga spielen, aber generell sind 10 % Autorenhonorar vom Netto-Ladenpreis sehr ordentlich. Aber selbst wenn es 15 % sein sollten, dürfte meine Rechnung zeigen, dass die Mitwirkung an einem Kommentar in der Regel alles andere lukrativ ist.
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Justitian
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Justitian »

Fischers Nebeneinkünfte sind ja veröffentlicht, da kann man es sich ausrechnen
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Sektnase »

Normal sind doch eher 1-2% oder?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Brainiac »

Auf das konkrete Werk abfallende Einnahmen aus Online-Zugängen nicht vergessen, die inzwischen doch wohl die in natura-Verkaufserlöse übertreffen dürften.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht

Beitrag von Tibor »

Sektnase hat geschrieben:Normal sind doch eher 1-2% oder?
Bitte was?
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