An dieser Stelle stand ein Kommentar von Professor Dr. Rüdiger Zuck, der vom Verlag im Einvernehmen mit dem Autor zurückgezogen wurde.
Aktuelles aus dem Zivilrecht
Moderator: Verwaltung
- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Jetzt heißt es dort:
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Bandredaktoren? Kann ja eigentlich (München!) nur der MüKo sein, oder? Staudinger ist de Gruyter und hat Verlagssitz nicht in München.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Auf den MüKo hätte ich es auch eingegrenzt, aber weiter bin ich noch nicht gekommen
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Obwohl ... bei Redaktoren spricht viel für Staudinger, auch dass die nicht Hrsg genannt werden. Und die Zahl der Redaktoren ...
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Beck-aktuell schreibt von einem "kleineren Fachverlag mit einem namhaften Großkommentar zum Bürgerlichen Recht". Man kann dem Beck-Verlag vieles nachsagen, aber er ist sicherlich kein "kleinerer Fachverlag". Zudem hat der MüKo nur 14 Bände, da wären 23 Bandredaktoren ein bißchen viel.
De Gruyter hat auch einen Sitz in München; dort sitzt die Otto Schmidt Verlagskontor KG, die zusammen mit der Walter de Gruyter GmbH die Otto Schmidt Verlagskontor / Walter de Gruyter Verlag OHG bildet. Die 12. Auflage des Staudinger wurde zudem 1999 abgeschlossen; das würde zum Abschluss des Verlagsvertrags 1999 passen. Im November 2013 ist auch zumindest - zufälliger Google-Treffer - Buch 2 des Staudinger ("Kaufrecht") in 15. Auflage erschienen, wobei daran offenbar ein Ehepaar mitwirkte, beides Professoren an der Universität des Saarlands.
- Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Das scheint mir gut kombiniert zu sein und auch dazu zu passen, dass der fragliche Band immer noch keine Aktualisierung erfahren hat...
- Justitian
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Jetzt müssen wir nur noch die Kommentierungen auf die Qualität hin begutachten
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Es wäre ja zu schön gewesen, wenn der Verlag auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hätte und der BGH im Rahmen der Gesamtabwägung auf die juristische Qualität der Kommentierung hätte eingehen müssen.Justitian hat geschrieben: Jetzt müssen wir nur noch die Kommentierungen auf die Qualität hin begutachten
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Haargenau! Und der mehrfach zitierte Professor M. war wohl der zuständige Bandredaktor und Mitglied des Herausgeberrats:
https://www.schweitzer-online.de/buch/S ... 52/B36059/
Man fragt sich nur, wie es weitergegangen ist. Spätestens nach dem Rechtsstreit war das Verhältnis doch endgültig zerrüttet und damit eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt.
Außerdem könnte der Verlag vermutlich den Bearbeiter gängeln, indem er künftig die vielfachen - in der Praxis nicht unüblichen - Fristverlängerungen ablehnt und den Autor damit in den Vertragsbruch laufen lässt. Klar, dann stellen sich sicherlich wieder Fragen des AGB-Rechts, Treu und Glauben, Schikaneverbot etc., aber trotzdem, klarer Uphill Battle für den Autor IMHO.
- Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Eine Tatfrage, die nach Zurückverweisung vom Oberlandesgericht zu klären gewesen wäre, und zwar unter Einschaltung eines Sachverständigen, falls die eigene Sachkunde nicht ausgereicht hätte...scndbesthand hat geschrieben:Es wäre ja zu schön gewesen, wenn der Verlag auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hätte und der BGH im Rahmen der Gesamtabwägung auf die juristische Qualität der Kommentierung hätte eingehen müssen.Justitian hat geschrieben: Jetzt müssen wir nur noch die Kommentierungen auf die Qualität hin begutachten
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ich verstehe auch nicht wie man sich die Mühe machen kann so viele Rechtsstreitigkeiten auszufechten anstatt sich einfach bei der Kommentierung mehr Mühe zu geben. Offensichtlich ist beiden ja ihre Kommentierung wahnsinnig wichtig
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Die bloße Überarbeitung der Kommentierung bringt halt für relativ wenig Aufwand (wozu hat man WiMis?) sehr viel Geld ein und es macht schon was her, wenn man im Staudinger kommentiert. Und dann kam ja die Kündigung bevor man sich ggf. bei der nächsten anstehenden Neukommentierung mehr Mühe hätte geben können.
Ach, einfach das Manuskript solange wieder zurückschicken, bis der Text durch die Autoren richtig entsprechend der Mustervorlage formatiert ist. Und wenn das Manuskript dann endlich "schick" ist, dann nochmal zwecks Aktualisierung zurückschicken. Ich glaube, die Schikane-Möglichkeiten sind da unendlich, wenn man sich von der Idee verabschiedet, eine Neuauflage des Bandes vor dem Jahr 2025 herausbringen zu wollen.corpusiuris hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. Februar 2021, 13:56 Außerdem könnte der Verlag vermutlich den Bearbeiter gängeln, indem er künftig die vielfachen - in der Praxis nicht unüblichen - Fristverlängerungen ablehnt und den Autor damit in den Vertragsbruch laufen lässt. Klar, dann stellen sich sicherlich wieder Fragen des AGB-Rechts, Treu und Glauben, Schikaneverbot etc., aber trotzdem, klarer Uphill Battle für den Autor IMHO.
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Re: Aktuelles aus dem Zivilrecht
Ist das denn so? In einem anderen Forum wurde neulich von einem angeblichen Professor postuiliert, die Kommentierung gäbe (direkt, natürlich nicht eingerechnet Mandanten/Gutachtenaufträge wegen Bekanntheit) praktisch gar nichts.Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. Februar 2021, 20:43Die bloße Überarbeitung der Kommentierung bringt halt für relativ wenig Aufwand (wozu hat man WiMis?) sehr viel Geld ein und es macht schon was her, wenn man im Staudinger kommentiert. Und dann kam ja die Kündigung bevor man sich ggf. bei der nächsten anstehenden Neukommentierung mehr Mühe hätte geben können.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann