Hallo,
vielleicht stehe ich nur gewaltig auf dem Schlauch, aber finde irgendwie keine Lösung für das Problem:
Eigentümer 1 und Eigentümer 2 bestellen der Bank eine Buchgrundschuld an ihrem Grundstück. Nach einiger Zeit tritt die Bank die Grundschuld wieder an die Eigentümer ab. Werden Eigentümer 1 und 2 mit der Eintragung ins Grundbuch nun Gesamtgläubiger oder Mitgläubiger der Grundschuld?
Besten Dank für alle konstruktiven Antworten
Abtretung Grundschuld an Gläubigermehrheit
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Abtretung Grundschuld an Gläubigermehrheit
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