Willi hat eine Kaufpreisforderung Gegen Paul aus einem Vertrag vom 7.7.2016. Am 10.9.2016 und am 3.2.2017 hat er Paul jeweils eine schriftliche Mahnung geschickt. Am 12. Juni ist ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid über die Forderung wir lassen.
a) Der Anspruch des Willi verjährt am .......
b) Dies ergibt sich aus dem §§......
Meine Lösung ist:
a) 12.12.2046 nach sechs Monaten endet die Hemmung von 204 Abs 2 deswegen Dezember ?
B) §197 Abs 1. Nr. 3 und 204 Abs 2
Das wären meine Lösungen kann das stimmen ?
Verjährung bei Kaufpreisforderung
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Re: Verjährung bei Kaufpreisforderung
Wieso 46?
I.Ü.: zu einer vollständigen Lösung fehlen m.E. noch die Vorschriften zur Fristberechnung sowie zur Wirkung der Hemmung.
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Re: Verjährung bei Kaufpreisforderung
46 weil ich dachte das nach §197 die 30 jährige Frist gilt unv on 16+30 =46 ?
das mit der Fristberechnung sagt mir nicht, bzw wüsste ich auch nicht wie man das schreibt.
Wirkung der Hemmung ist doch 204 ? oder was meinst du ?
das mit der Fristberechnung sagt mir nicht, bzw wüsste ich auch nicht wie man das schreibt.
Wirkung der Hemmung ist doch 204 ? oder was meinst du ?
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Re: Verjährung bei Kaufpreisforderung
Naja, nach dem Zeitablauf dürfte der Vollstreckungsbescheid doch erst 2017 gekommen sein, oder? Zur Angabe der Rechtsgrundlagen: s.o.
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Re: Verjährung bei Kaufpreisforderung
Ja stimmt 12.12.2047 danke