Hallo,
ich muss mich gerade mit der Frage der Haftung eines Museums im Bezug auf Minderjährige beschäftigen, insbesondere die Haftungsübernahme im Rahmen des § 832 BGB. Ich weiß nicht so recht, wo ich da überhaupt anfangen soll. hat vllt jemand Schlagworte / Ideen / Anregungen? Konkret bzgl der Haftung von Museen habe ich nichts gefunden.
Minderjährige Museum Haftung
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 24. Juni 2020, 08:38
- scndbesthand
- Mega Power User
- Beiträge: 1987
- Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Minderjährige Museum Haftung
Irgendwie fehlt es an Sachverhalt. Wofür soll das Museum haften? Für welches Verhalten? Für die Aufsicht über Kinder? Für welche Schäden? Gesundheitsschäden des Kindes oder Schäden Dritter, die durch Kinder verursacht werden?
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
-
- Newbie
- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 24. Juni 2020, 08:38
Re: Minderjährige Museum Haftung
Ich weiß es selber nicht genau, mehr Infos hab ich zum Arbeitsauftrag nicht bekommen. Ich denke, es soll sowohl um die Haftung für die Schäden durch Kinder als auch an den Kindern gehen. Hauptaugenmerk soll wohl auf der Aufsichtspflicht liegen
-
- Super Power User
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
- Ausbildungslevel: RA
Re: Minderjährige Museum Haftung
Naja, dann ab zur Literatur zu § 832 BGB angefangen beim Palandt, der wohl fast überall wo es solche Aufträge geben könnte herumstehen wird. Für die ersten Anhaltspunkte gibt es Übersichten/Schemata etc. über die Google-Suche.
Der Aufbau ja zudem auch relativ simpel:
1)Haftung Kind selbst? Nein, da... [Deliktsfähigkeit etc.]
2)Haftung Aufsichtsperson? Vielleicht -> Schema zu § 832 BGB
Bei den Details kannst du selbst kreativ werden, es ist ja weiterhin deine Aufgabe
Der Aufbau ja zudem auch relativ simpel:
1)Haftung Kind selbst? Nein, da... [Deliktsfähigkeit etc.]
2)Haftung Aufsichtsperson? Vielleicht -> Schema zu § 832 BGB
Bei den Details kannst du selbst kreativ werden, es ist ja weiterhin deine Aufgabe
-
- Super Power User
- Beiträge: 1559
- Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03
Re: Minderjährige Museum Haftung
Das klingt für mich stark nach Rückfragebedarf. Wenn sie dir so unklar ist, dann lass dir die Aufgabe noch mal etwas näher erläutern.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien