§ 176 HGB / Deliktshaftung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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aliasjuris
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§ 176 HGB / Deliktshaftung

Beitrag von aliasjuris »

Hallo zusammen,

ich bin kürzlich auf den Meinungsstreit gestoßen, ob sich die Anwendung des § 176 I HGB auf die Delikts- und Gefährdungshaftung erstreckt. Die h.M. verneint dies, mit dem einleuchtenden Argument, dass sich niemand mit dem Vertrauen auf die unbeschränkte Haftung verletzen lässt. Demnach bestünde keine über die Haftsumme hinausgehende Haftung.

Meine Frage ist hierbei, ob denn generell die Grundsätze der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten auch im Deliktsrecht gelten? Dies würde doch dem Missbrauch der Haftungsbeschränkung Tür und Tor öffnen.. Andererseits könnte der Meinungsstreit dahinstehen, wenn die Grundsätze im Deliktsrecht sowieso nicht gelten würden..
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