Seit wann ist der Sicherungseigentümer besitzlos?scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 12:04Warum sollte es so sein, dass nur ein Besitzer verfügen kann (Belastung, Inhaltsänderung, Übertragung eines Rechts)? Ein besitzloser Sicherungseigentümer kann auch über das Sicherungseigentum verfügen, indem er den Herausgabeanspruch abtritt.Butterblume09 hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 11:33 Mich hatte bloß folgender Fall verwirrt:
Jemand ist im GB eingetragen, obwohl der Vertrag unwirksam ist. Er bestellt aber eine Hypothek auf das Grundstück, somit verfügt er ja darüber, worin ich jetzt die Besitzerqualität gesehen hätte. Ich weiß, dass Besitzer und Eigentümer zwei unterschiedliche Dinge sind, aber die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Grundstück stelle ich mir nur schwierig vor. Hätte jz gedacht, durch die Verfügung wird die Besitzereigenschaft indiziert.
Grundbuch und Besitzer
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Re: Grundbuch und Besitzer
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Re: Grundbuch und Besitzer
Seit der Besitzer sich zum unberechtigten Eigenbesitzer aufgeschwungen hatStrich hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 13:22Seit wann ist der Sicherungseigentümer besitzlos?scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 12:04Warum sollte es so sein, dass nur ein Besitzer verfügen kann (Belastung, Inhaltsänderung, Übertragung eines Rechts)? Ein besitzloser Sicherungseigentümer kann auch über das Sicherungseigentum verfügen, indem er den Herausgabeanspruch abtritt.Butterblume09 hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 11:33 Mich hatte bloß folgender Fall verwirrt:
Jemand ist im GB eingetragen, obwohl der Vertrag unwirksam ist. Er bestellt aber eine Hypothek auf das Grundstück, somit verfügt er ja darüber, worin ich jetzt die Besitzerqualität gesehen hätte. Ich weiß, dass Besitzer und Eigentümer zwei unterschiedliche Dinge sind, aber die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Grundstück stelle ich mir nur schwierig vor. Hätte jz gedacht, durch die Verfügung wird die Besitzereigenschaft indiziert.
Ich war etwas ungenau. Mit „besitzlos“ meinte ich den unmittelbaren Besitz. Der Punkt bleibt aber. Verfügen kann auch ein Nichtbesitzer.
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Re: Grundbuch und Besitzer
Ich stichel nur ^^ (jetzt beim zweiten Mal lesen, wirkt mein Kommentar etwas arrogant)
Aber ja verfügen kann auch ein Nichtbesitzer.
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Re: Grundbuch und Besitzer
Es geht nur darum, dass ich für den Fall gerne die Besitzereigenschaft bejahen würde, und nicht wusste, wie man das konstruiert/begründen kann.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 12:04Warum sollte es so sein, dass nur ein Besitzer verfügen kann (Belastung, Inhaltsänderung, Übertragung eines Rechts)? Ein besitzloser Sicherungseigentümer kann auch über das Sicherungseigentum verfügen, indem er den Herausgabeanspruch abtritt.Butterblume09 hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 11:33 Mich hatte bloß folgender Fall verwirrt:
Jemand ist im GB eingetragen, obwohl der Vertrag unwirksam ist. Er bestellt aber eine Hypothek auf das Grundstück, somit verfügt er ja darüber, worin ich jetzt die Besitzerqualität gesehen hätte. Ich weiß, dass Besitzer und Eigentümer zwei unterschiedliche Dinge sind, aber die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Grundstück stelle ich mir nur schwierig vor. Hätte jz gedacht, durch die Verfügung wird die Besitzereigenschaft indiziert.
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Re: Grundbuch und Besitzer
Es ging darum, dass ich das für meine Lösung so konstruieren wollte und nicht wusste, wie man das begründen kann und das wäre eben mein Ansatz gewesen, das so zu formulieren.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 12:04Warum sollte es so sein, dass nur ein Besitzer verfügen kann (Belastung, Inhaltsänderung, Übertragung eines Rechts)? Ein besitzloser Sicherungseigentümer kann auch über das Sicherungseigentum verfügen, indem er den Herausgabeanspruch abtritt.Butterblume09 hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. August 2021, 11:33 Mich hatte bloß folgender Fall verwirrt:
Jemand ist im GB eingetragen, obwohl der Vertrag unwirksam ist. Er bestellt aber eine Hypothek auf das Grundstück, somit verfügt er ja darüber, worin ich jetzt die Besitzerqualität gesehen hätte. Ich weiß, dass Besitzer und Eigentümer zwei unterschiedliche Dinge sind, aber die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Grundstück stelle ich mir nur schwierig vor. Hätte jz gedacht, durch die Verfügung wird die Besitzereigenschaft indiziert.