A, ein früherer Elektriker, installiert als „Freundschaftsdienst“ eine Deckenleuchte bei seinem Nachbarn B, wobei er die Leuchte versehentlich beschädigt. Ihm fällt der Schaden allerdings nicht auf.
Ein Monat vergeht und B beauftragt den Maler U dazu seine Decke zu streichen. U arbeitet mit seiner Hilfskraft P (17-jähriger Tochter des A). U und P trifft durch den Fehler des A eine starker Stromschlag. Sie verletzen sich schwer.
Haben U und P einen vertraglichen Schadensersatzanspruch auf Schmerzensgeld gegen A ?
Vertraglichen Schadensersatzanspruch auf Schmerzensgeld gegen Dritte
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Re: Vertraglichen Schadensersatzanspruch auf Schmerzensgeld gegen Dritte
Eigene Überlegungen?