BGB § 357 Abs 9 BGB Digitale Inhalte Erstattung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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MichaLaw
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BGB § 357 Abs 9 BGB Digitale Inhalte Erstattung

Beitrag von MichaLaw »

Käufer K kauft von Verkäufer V 10 000 Spieleinheiten für einen Chat mit anhängenden Online-Spielen. Diese Spieleinheiten werden wie eine Währung behandelt, jedoch ist ein Rücktausch in Geld nicht vorgesehen. Es gibt beim Kauf kein Ausschluss des Widerrufsrechts, d.h. keinen Hinweis darauf dass das WIderrufsrecht vorzeitig erlischt.
K setzt diese Spieleinheiten ein und verliert sie (kasinoartiges Spiel)



In den AGB steht zum Widerruf, dass K zum Widerruf ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen berechtigt ist und K muss parziell wertersatz leisten nach höhe der verwendeten Spieleinheiten. Die AGB regeln allerdings nicht, was passiert wenn K das ganze Guthaben verspielt.

Hat K einen Anspruch gegen VK auf Rückzahlung des Geldes ohne Rückerstattung (siehe § 357 Abs 9 BGB -> Bei digitalen Inhalten muss die Ware nicht zurückgesendet werden)

Welche Spitzfindigkeiten könnte VK anbringen?
Julia
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Re: BGB § 357 Abs 9 BGB Digitale Inhalte Erstattung

Beitrag von Julia »

Keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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