Rechtsanwaltskosten als Schaden: Freistellung oder Zahlung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Johnny-i30
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 81
Registriert: Montag 10. Juli 2017, 08:37

Rechtsanwaltskosten als Schaden: Freistellung oder Zahlung

Beitrag von Johnny-i30 »

Hi,

vorgerichtliche RA-Kosten können ja einen ersatzfähigen Schaden darstellen.
Oft wird vertreten, dass vor Bezahlung des RA der Geschädigte nur einen Freistellungsanpruch gegen den Schädiger hat (249 I BGB, Naturslherstellung).

Wie ist das bei deiktischen Ansprüchen (insbesondere bei Verkehrsunfällen) mit 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu vereinbaren, der Geldersatz vorsieht?

Die Unterscheidung ist ja wichtig, wenn im Klageantrag Zahlung plus Zinsen verlangt werden.

Danke
Antworten