Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Johnny-i30
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Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Beitrag von Johnny-i30 »

Wenn ein vorheriges Teilanerkenntnisurteil besteht, wird der anerkannte Betrag dann im Rahmen der Streitwertfestsetzung im Schlussurteil abgezogen oder wird ein einheitlicher Wert inklusive des anerkannten Betrages genommen?

Danke
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batman
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Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Beitrag von batman »

Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.
Sektnase
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Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil

Beitrag von Sektnase »

batman hat geschrieben: Samstag 30. Oktober 2021, 18:44 Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.
Mit der (richtigen) Ansicht ist man meiner Erfahrung nsch oft allein auf weiter Flur :D
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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