Wenn ein vorheriges Teilanerkenntnisurteil besteht, wird der anerkannte Betrag dann im Rahmen der Streitwertfestsetzung im Schlussurteil abgezogen oder wird ein einheitlicher Wert inklusive des anerkannten Betrages genommen?
Danke
Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil
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Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil
Für die Gerichtskosten ist die Reduzierung nicht maßgeblich, so dass - ungeachtet anderweitiger Praxis - keine zeitlich abgestufte Festsetzung erfolgen muss.
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Re: Streitwertfestsetzung nach Teilanerkenntnisurteil
Mit der (richtigen) Ansicht ist man meiner Erfahrung nsch oft allein auf weiter Flur
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann