Verfassungstreue von Lehrern
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Verfassungstreue von Lehrern
Hallöchen!
Edit: Pardon, das Thema eignet sich wohl nicht so für eine fruchtbare Diskussion. Nichts für ungut. Kann dann zu.
Edit: Pardon, das Thema eignet sich wohl nicht so für eine fruchtbare Diskussion. Nichts für ungut. Kann dann zu.
Zuletzt geändert von BarbieMitPalandt am Donnerstag 11. November 2021, 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
- Tibor
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Es geht freilich nicht um die Tätowierung vor x Jahren, es geht darum das Tattoo zur Schau zu tragen und sich mit dem Inhalt somit ausdrücklich zu identifizieren. Ist halt schwierig, wenn man ein Hakenkreuz auf der Stirn hat, einfacher bei einem Hakenkreuz auf der Wade.BarbieMitPalandt hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. November 2021, 15:07 1. Wie lange müssen "Jugendsünden" zurückliegen bzw. wann sind sie als solche einzustufen?
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Verfassungstreue von Lehrern
Es geht um die Beurteilung, ob zum Zeitpunkt der Einstellung konkrete Anhaltspunkte für eine fehlende Verfassungstreue bestehen. Das wird sich bei lange zurückliegenden Sachverhalten auch nach deren Schwere beurteilen und inwieweit sie noch Auswirkungen auf die Gegenwart haben. Wenn man mal mit 15 eine Zeit lang mit den falschen Leuten rumgehangen hat und das Jahre später reflektiert bewerten kann, dann hat das - sofern es überhaupt bekannt wird - eine ganz andere Qualität als wenn man damals so tief drin war, dass man szenetypische Tattoos strafbaren Inhalts hat, die man immer noch nicht hat entfernen lassen und die man sogar noch öffentlich zeigt. Insbesondere Letzteres weckt doch den begründeten Verdacht, dass man sich allenfalls verbal davon distanziert, aber eigentlich das Problem immer noch nicht verstanden hat.
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Edit: Siehe oben.
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Das war nicht der Kündigungsgrund, aber aus dem Verhalten wird man auf die persönliche Ungeeignetheit geschlossen haben, vermute ich.BarbieMitPalandt hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. November 2021, 10:23Das Zeigen war aber nicht Anknüpfungspunkt der letzten Kündigung (sie war personenbedingt). Ansonsten hätte die Schulbehörde abmahnen müssen, was sie allerdings niemals gemacht hat.Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. November 2021, 17:30Es geht freilich nicht um die Tätowierung vor x Jahren, es geht darum das Tattoo zur Schau zu tragen und sich mit dem Inhalt somit ausdrücklich zu identifizieren. Ist halt schwierig, wenn man ein Hakenkreuz auf der Stirn hat, einfacher bei einem Hakenkreuz auf der Wade.BarbieMitPalandt hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. November 2021, 15:07 1. Wie lange müssen "Jugendsünden" zurückliegen bzw. wann sind sie als solche einzustufen?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Edit: Siehe oben.
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Wieso eigent sich das Thema nicht? Verstehe ich jetzt nicht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
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In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Mein Punkt ist eher, dass ich mit dem Urteil d'accord gehe und das Ganze wohl nicht soviel Substanz für eine Diskussion bietet, wie ich ursprünglich angenommen hatte. Ich empfehle dir künftig etwas mehr Umsicht, wenn es darum geht, was du Fremden so an Aussagen zuschreibst.
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Es ist einfach eine Unart, den Thread im Nachgang so zu verunstalten.
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Re: Verfassungstreue von Lehrern
Das weißt du doch nach zwei Antworten nicht? Und vielleicht denkt noch jemand so wie du und findet da mehr Diskussionswürdiges. Dann hast du demjenigen jetzt nicht nur jemanden genommen, der die selben Störgefühle hat wie du sondern auch effektiv das Thema ganz totgeschwiegen.BarbieMitPalandt hat geschrieben: ↑Samstag 13. November 2021, 00:42Mein Punkt ist eher, dass ich mit dem Urteil d'accord gehe und das Ganze wohl nicht soviel Substanz für eine Diskussion bietet, wie ich ursprünglich angenommen hatte. Ich empfehle dir künftig etwas mehr Umsicht, wenn es darum geht, was du Fremden so an Aussagen zuschreibst.
Oder mit anderen Worten: Auch aus deiner Perspektive erkenne ich nicht ein einziges Argument für deine Aktion.
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