Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von Donn »

Wie verhielte es sich, wenn einer einen einen von der anderen Partei bereits unterschriebenen Vertrag zur Abgabe seiner eigenen Unterschrift zuschickte, in dem man eine oder mehr Formulierungen entfernen oder streichen (nicht ändern) und dann unterschreiben würde? Das wäre doch rechtlich nicht zulässig, oder?
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1987
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von scndbesthand »

§ 267 StGB ist bekannt?
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
TedRemptation
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 216
Registriert: Mittwoch 27. März 2019, 09:02
Ausbildungslevel: RA

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von TedRemptation »

Um in zivilrechtlichen Gefilden zu bleiben: §150 II BGB.
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von Donn »

§ 267 StGB ist bekannt?
Überhaupt nicht, das ist also Urkundenfälschung?
Um in zivilrechtlichen Gefilden zu bleiben: §150 II BGB.
Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?
TedRemptation
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 216
Registriert: Mittwoch 27. März 2019, 09:02
Ausbildungslevel: RA

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von TedRemptation »

Donn hat geschrieben: Montag 29. November 2021, 19:16
§ 267 StGB ist bekannt?
Überhaupt nicht, das ist also Urkundenfälschung?
Um in zivilrechtlichen Gefilden zu bleiben: §150 II BGB.
Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?
Basics des Vertragsschlusses: Erforderlich sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Wenn eine Partei (A) das schriftliche Angebot der anderen Partei (B) ändert, ist das keine Annahme, sondern ein neues Angebot - deswegen 150 II BGB. Wenn B dieses geänderte Angebot annimmt, kommt der Vertrag (geändert) zustande. Nur eine Änderung des Vertrags (einseitig, ohne Annahme durch B) genügt dafür aber natürlich nicht. Dann ist eben kein Vertrag zustande gekommen.
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von Donn »

Ja, das verstehe ich, dankesehr, nur nicht, was § 267 StGB damit nun zu tun hat.

Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1987
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von scndbesthand »

Donn hat geschrieben: Montag 29. November 2021, 21:15 Ja, das verstehe ich, dankesehr, nur nicht, was § 267 StGB damit nun zu tun hat.

Müsste die andere Partei von Änderungen, Zufügungen etc. informiert werden oder genügte es, einfach den Vertrag unterschrieben zurückzuschicken?
Wenn Du mir ein Auto für 10.000 EUR verkaufen möchtest, wie würdest Du es dann finden, wenn ich die letzte Null des Kaufpreises entferne, den von Dir bereits unterschriebenen Vertrag gegenzeichne und Lieferung für 1.000 EUR verlange?
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von Donn »

Vermutlich unter anderem dreist. Aber verstehe den Zusammenhang zu meiner Frage nicht.

Verstehe auch noch nicht, was es mit oben von Dir genanntem Paragraphen auf sich hat, vielleicht könntest Du beides noch mal erklären, das wäre klasse.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von Strich »

Ein Jurastudium hilft. Das erklärt das Ganze nämlich. Die hier gegebenen Antworten enthalten alle, für die Lösung deines "Problems" notwendigen Hinweise und Erläuterungen. Es gibt da schlicht nichts "noch mal" zu "erklären", was noch nicht erklärt wäre. § 150 Abs. 2 BGB und § 267 StGB sind die zentralen Vorschriften, um die es bei deiner Frage geht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Donn
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 27
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:25

Re: Formulierungen entfernen in von A unterschriebenem Vertrag vor Leistung eigener Unterschrift?

Beitrag von Donn »

Ui, das nenne ich mal einen kühnen (aber herzlichen) Vortrag. Dankeschön.
Antworten