Guten Tag zusammen,
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Im Schreiben des AGs heißt es:
„Der Antragsgegner hat gegen den Mahnbescheid (…) am 12.11.2021 Widerspruch erhoben. Der verspätete Widerspruch wird als Einspruch gegen den inzwischen erlassenen Vollstreckungsbescheid behandelt (§694 ABS. 2 Satz 1 ZPO). Der Vollstreckungsbescheid ist dem Antragsgegner von Amts wegen zugestellt worden am 13.11.2021. (…)“
Nun soll ich den Anspruch begründen.
Aus dem nachgereichten Schreiben jedoch geht hervor, dass die Gegenseite den Einspruch am 18.11.2021 (und nicht, s.o., am 12.11.) eingelegt hat.
Was schreibe ich nun? Eine Anspruchsbegründung des Mahnantrags oder des Vollstreckungsantrags? Dieser soll ja aufrecht erhalten werden.
Hat vielleicht jemand eine Vorlage?
Im Voraus schon mal lieben Dank!
Emma
Anspruchsbegründung nach verspätetem Widerspruch §694 ABS. 2.Satz1 ZPO
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Re: Anspruchsbegründung nach verspätetem Widerspruch §694 ABS. 2.Satz1 ZPO
Es ist ein VB in der Welt, gegen den wurde Einspruch eingelegt und dementsprechend ist der Antrag zu formulieren.
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Re: Anspruchsbegründung nach verspätetem Widerspruch §694 ABS. 2.Satz1 ZPO
Danke! Wie unterscheidet sich dieser von der MA Begründung?
- batman
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Re: Anspruchsbegründung nach verspätetem Widerspruch §694 ABS. 2.Satz1 ZPO
§§ 700 Abs. 3 S. 2, 697 Abs. 1 S. 1 ZPO. Mehr Rechtsberatung gibt es hier nicht. Ein Anwalt hilft weiter.