Ich habe folgendes Problem:
es gibt zwei rechtlich völlig selbstständige GmbHs, die A-GmbH und B-GmbH, die aber jeweils den gleichen Geschäftsführer haben. Die A-GmbH und die B-GmbH sitzen zwar in verschiedenen Städten, führen aber jeweils den gleichen Namen, nämlich Autohaus XXX.
Ein Kunde kauft bei der A-GmbH ein Auto, an dem nach Auslieferung Probleme auftreten. Der Kunde bringt sein Fahrzeug zur B-GmbH, dort wird vergeblich zweimal versucht, den Fehler zu beseitigen.
Die Verkäuferin, die A-GmbH, und insbesondere der Geschäftsführer beider GmbHs hatten von diesen Nachbesserungsversuchen keinerlei Kenntnis. Nunmehr erklärt der Kunde gegenüber der A-GmbH den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Muss sich die A-GmbH die fehlgeschlagenen zwei Nachbesserungsversuche bei der B-GmbH zurechnen lassen, da beide GmbHs den selben Geschäftsführer haben?
Für entsprechende Hinweise und Ratschläge wäre ich euch sehr verbunden! Vielen Dank im Voraus
Wissenszurechnung bei GmbHs
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Re: Wissenszurechnung bei GmbHs
Nach welcher Norm kann man Nachverbesserungsversuche zurechnen?