Liebes Forum,
im Strafrecht ist es ja so, dass die Mandate personenbezogen sind, die Abrechnung dann aber über die Sozietät erfolgt.
Eine Honorarvereinbarung die ich gesehen habe:
Auftragnehmer ist Kanzlei XY mbB vertreten durch RA M.
Wenn der Mandant nicht zahlt, muss ihn dann die Sozietät verklagen (weil in der Honorarvereinbarung als AN benannt) oder der eigentlich beauftragte RA als Kläger?
(Wir sind alles Einzelanwälte, da hat sich die Frage bisher nie gestellt..)
Aktivlegitimation - Im eigenen Namen auf fremde Rechnung
Moderator: Verwaltung
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