Hallo!
Folgender Fall: X hat versteckte Kameras in seiner Wohnung. Diese nehmen Bild und Ton auf. Er wird etwa beim Geschlechtsverkehr, beim Duschen, beim Toilettengang, beim Beten, beim Onanieren, bei privaten Gesprächen gefilmt. Die Aufnahmen werden in das Internet hochgeladen und dort Zuschauern zugänglich gemacht. Die Zuschauer wissen, dass diese Aufnahmen illegal sind und unter Verletzung von Strafrecht angefertigt werden. Diese Webseite, auf der die Aufnahmen veröffentlicht werden, existiert viele Jahre ohne Kenntnis des Betroffenen.
Dass die Betreiber der Webseite schmerzensgeldpflichtig wären, steht außer Frage. Wie aber sähe es mit den Zuschauern aus? Verletzten diese durch das bloße fortgesetzte jahrelange Anschauen des Streams in Kenntnis seiner Rechtswidrigkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in schwerwiegender Weise, sodass ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht kommt?
Freue mich auf Eure sachkundigen Antworten!
Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
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Re: Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
Wieso sollte jemand einem Mann beim abko*** zusehen? Das ist doch krank!
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
Nicht jeder macht da so eine Schweinerei wie du. Benimm dich! Wir beobachten dich..stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Samstag 12. Februar 2022, 18:38 Wieso sollte jemand einem Mann beim abko*** zusehen? Das ist doch krank!
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
Ich weiß doch, du zahlst dafür ja sogar jeden Monat 15 Euro bei OnlyFans! Dachtest wohl, den Accountnamen Sektnase2 würde ich nicht erkennenSektnase hat geschrieben: ↑Sonntag 13. Februar 2022, 08:10Nicht jeder macht da so eine Schweinerei wie du. Benimm dich! Wir beobachten dich..stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Samstag 12. Februar 2022, 18:38 Wieso sollte jemand einem Mann beim abko*** zusehen? Das ist doch krank!
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Re: Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
Wer nur genügend hartnäckig behauptet, er fühle sich von Kameras heimlich beobachtet, ohne es näher beweisen zu können, landet beim Psychiater und von dort in der Geschlossenen....
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Re: Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
Erinnert mich irgendwie an die ganzen Spinner, die davon ausgehen, von ihren Feuermeldern gefilmt zu werden... diese Problematik taucht, nach allem, was ich höre, beim Amtsgericht durchaus immer wieder auf.
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Re: Versteckte Kameras in der Wohnung: Schmerzensgeld?
Hey Manuel, fernab vom rechtlichen würde ich aus sittlichen Überlegungen den Onlyfans Kanal auf den du da gestoßen bist deabonnieren, ganz egal wie viel Freude du daran hast.
Aber ganz im Ernst: Das ganze ist bei Pornos in "typischeren" Konstellationen durchaus eine gute Frage. Beispielsweise beim "revenge porn" der vom Ex hochgeladen wurde und an dem sich Dritte erfreuen.
Ich würde sagen wenn diese tatsächlich wissen (können/müssen), dass keine Einwilligung besteht oder gar schlimmere Sachverhalte dem Video zugrundeliegen könnte man da durchaus einen Anspruch konstruieren. Ich hätte mal in Richtung 823 II iVm. 22 KunstUrhbG gedacht, aber Urheberschaftsgedöns gehört zumind. bei mir eher zum entfernteren Pflichtstoff fürs Examen daher kann ich auch nicht besonders viel dazu sagen.
Vielleicht gibt es ja jemand anderen mit ernsteren Antworten?
Aber ganz im Ernst: Das ganze ist bei Pornos in "typischeren" Konstellationen durchaus eine gute Frage. Beispielsweise beim "revenge porn" der vom Ex hochgeladen wurde und an dem sich Dritte erfreuen.
Ich würde sagen wenn diese tatsächlich wissen (können/müssen), dass keine Einwilligung besteht oder gar schlimmere Sachverhalte dem Video zugrundeliegen könnte man da durchaus einen Anspruch konstruieren. Ich hätte mal in Richtung 823 II iVm. 22 KunstUrhbG gedacht, aber Urheberschaftsgedöns gehört zumind. bei mir eher zum entfernteren Pflichtstoff fürs Examen daher kann ich auch nicht besonders viel dazu sagen.
Vielleicht gibt es ja jemand anderen mit ernsteren Antworten?