Folgender Fall:
Jemand beantragt Beratungshilfe. Er bezieht Grundsicherung (449 Eur) und bekommt als Schwerbehinderter einen sog. Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII in Höhe von etwa 75 Eur. Er trägt zwei Versicherungen (Privathaftpflicht, Hausratversicherung), hat sich durch eine Vorauszahlung von der Medikamentenzuzahlung befreien lassen, trägt ratenweise Bußgeld und Verfahrenskosten aus einem Strafurteil ab und geht in ein Fitnessstudio.
Sind diese Posten bei der Einkommensberechnung zu berücksichtigen?
Insb interessiert mich, ob dieser erwähnte Mehrbedarf bei der Einkommensberechnung außer Betracht zu lassen ist. Weiß das zufällig jmd?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Beratungshilfe
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Re: Beratungshilfe
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Sollte es sich um einen Fall aus deiner eigenen Beratung handeln, melde dich bitte bei "Fälle aus der Praxis" an.
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