Hallo.
Ich habe gerade einen etwas selteneren Fall vor mir.
Es geht um ein Grundstück, welches Zwangsversteigert wird.
Bis 2016 bestand auf diesem Grundstück ein Erbbaurecht. Dieses ist ausgelaufen. Entsprechend würde dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung zustehen.
Nach Aktenlage ist nicht klar ob dieser Ausgleich jemals gezahlt wurde. Wenn man dieses Grundstück nun ersteigert, übernimmt man dann die Pflicht dieser Entschädigung? Oder ist in diesem Fall trotzdem noch der Eigentümer zum Zeitpunkt des Erlöschens des Erbbaurechts in der Pflicht?
Bzw. Gibt es ggf. Sogar eine Verjährungsfrist für diese Entschädigung?
Schonmal vielen Dank im Vorraus
Entschädigung Erbaurecht bei Eigentümerwechsel
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Re: Entschädigung Erbaurecht bei Eigentümerwechsel
Persönlicher Schuldner ist nur der Grundstückseigentümer zZ des Erlöschens des Erbbaurecht (nur dieser erhält durch das Erlöschen des Erbbaurechts ja etwas dazu, nämlich das Eigentum am Gebäude).
Daneben haftet die Entschädigungsforderung aber auch auf dem Grundstück, § 28 ErbbauRG. Da diese Haftung im Rang des untergegangenen Erbbaurechts besteht und letzteres im Rang vor Verwertungsrechten in Abt. III eingetragen ist (§ 10 Abs. 1 ErbbauRG), dürfte diese dingliche Haftung nicht gem. §§ 91 Abs. 1, 52 Abs. 1, 44 Abs. 1 ZVG im Wege einer Zwangsversteigerung des Grundstücks untergehen.
Daneben haftet die Entschädigungsforderung aber auch auf dem Grundstück, § 28 ErbbauRG. Da diese Haftung im Rang des untergegangenen Erbbaurechts besteht und letzteres im Rang vor Verwertungsrechten in Abt. III eingetragen ist (§ 10 Abs. 1 ErbbauRG), dürfte diese dingliche Haftung nicht gem. §§ 91 Abs. 1, 52 Abs. 1, 44 Abs. 1 ZVG im Wege einer Zwangsversteigerung des Grundstücks untergehen.