Es geht in meinem Fall um ein Zwangsversteigerungsobjekt.
Bei diesem Objekt gibt es eine Eintragung über einen Anspruch auf Rückübertragung (an den Sächsischen Staatsfiskus) von 1927. Nach Angabe im Gutachten, ist die Aussage des Grundbuchamtes, dass die Eintragungsbewilligung nicht auffindbar ist.
Wenn die Eintragung nicht mehr im Grnudbuchamt vorliegt, ist sie dann nichtig? Oder kann der Fiskus irgentwann mal mit einem Schriftstück um die Ecke kommen und das Grundstück beanspruchen? Und wenn ja wie verhält sich das dann mit dem Kauf?
Vielen Dank im Vorraus.
Fehlende Eintragung Rückübertragung
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Sonntag 13. Februar 2022, 22:14
- Ausbildungslevel: Anderes
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2276
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Fehlende Eintragung Rückübertragung
Ich kenne da einen guten Anwalt in Leipzig. Soll ich vermitteln?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich