Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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maxilaw
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Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Beitrag von maxilaw »

Herr B ist verstorben, er hat keine Kinder lediglich 2 Halbgeschwister S und R.
R sagt sie habe keinen Halbbruder wurde jedoch durch die Stadt Z als Erbe ermittelt.

Er hinterlässt ein Konto bei der XY Bank mit einem Guthaben von 4600€
Beide Halbgeschwister schlagen das Erbe aus.
Das Amtsgericht hat nun festgestellt das die Bestattungskosten in Höhe von 2500€ von dem Konto des verstobenden eingezogen werden dürfen, die Verwaltungskosten (Ersatzvornahme durch Behörde, da Erben sich nicht drum gekümmert haben) in Höhe von 250€ jedoch nicht.

Wieso verneint das Amtsgericht die Zahlungen der Verwaltungskosten ?
Kann die Behörde nun von den beiden Halbschwestern die Verwaltungskosten von 250€ verlangen ?
Kann jetzt von den beiden Halbgeschwistern die Übernahme der Verwaltungskosten verlangt werden ?
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Tibor
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Re: Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Beitrag von Tibor »

Weil keine Verwaltungskosten entstanden sind. Im Fall von § 1964 BGB wird das Land der Erbe und damit ist es eine eigene Sache, die Beerdigung zu organisieren.
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maxilaw
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Re: Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Beitrag von maxilaw »

Tibor hat geschrieben: Montag 14. März 2022, 19:16 Weil keine Verwaltungskosten entstanden sind. Im Fall von § 1964 BGB wird das Land der Erbe und damit ist es eine eigene Sache, die Beerdigung zu organisieren.
Das Land ist in dem Fall glaube ich noch kein Erbe geworden da die Familienangehörigen nur gesagt haben, dass Sie das Erbe ausschlagen werden, wirklich getan haben Sie dies meines Kenntnisstandes noch nicht.
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thh
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Re: Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Beitrag von thh »


maxilaw hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Montag 14. März 2022, 19:16 Weil keine Verwaltungskosten entstanden sind. Im Fall von § 1964 BGB wird das Land der Erbe und damit ist es eine eigene Sache, die Beerdigung zu organisieren.
Das Land ist in dem Fall glaube ich noch kein Erbe geworden da die Familienangehörigen nur gesagt haben, dass Sie das Erbe ausschlagen werden, wirklich getan haben Sie dies meines Kenntnisstandes noch nicht.
Das widerspricht der Fallschilderung im OP.

Und Besprechungen realer Fälle sind hier ausdrücklich unzulässig, oben, groß, rot.

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Re: Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Beitrag von maxilaw »

thh hat geschrieben: Mittwoch 16. März 2022, 08:54
maxilaw hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben: Montag 14. März 2022, 19:16 Weil keine Verwaltungskosten entstanden sind. Im Fall von § 1964 BGB wird das Land der Erbe und damit ist es eine eigene Sache, die Beerdigung zu organisieren.
Das Land ist in dem Fall glaube ich noch kein Erbe geworden da die Familienangehörigen nur gesagt haben, dass Sie das Erbe ausschlagen werden, wirklich getan haben Sie dies meines Kenntnisstandes noch nicht.
Das widerspricht der Fallschilderung im OP.

Und Besprechungen realer Fälle sind hier ausdrücklich unzulässig, oben, groß, rot.

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Strich
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Re: Wer zahlt nach Todesfall ? (Beerdigung, Verwaltungskosten)

Beitrag von Strich »

Na wenn du das sagst...
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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