Hausarbeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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c4op4r
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Hausarbeit

Beitrag von c4op4r »

Hey Leute, ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Jura Hausarbeit.

1. Wie finde ich passende Literatur? Kommentare sind ja kein großes Problem. Einfach den Paragrafen eingeben. Aber wie finde ich zum Beispiel einschlägige Rechtsprechung oder Aufsätze?

2. Wie würdet ihr allgemein Vorgehen? Einfach drauf losschreiben und immer wenn nötig entsprechende Literatur sammeln? Oder vorher alles mögliche an Literatur was man irgendwie gebrauchen könnte in einem Dokument sammeln? Oder ganz anders?

Nun die eher konkreteren Fragen:
3. Bei der Haftung des Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB. Muss man da alle möglichen Tatbestände aufführen die der Verrichtungsgehilfe erfüllt hat oder reicht einer?

4. Selbiges bei der Schutzgesetzverletzung, § 823 II BGB. Bei einer Inbrandsetzung eines Gebäudes kommen ja unzählige Schutzgesetze ins Spiel. Muss man alle gesondert prüfen? Oder kann man dann auch mal kurz fassen es ergibt sich ein inhaltsgleicher Anspruch aus § 823 II BGB i. V. m. § …?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!!!!
Sektnase
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Re: Hausarbeit

Beitrag von Sektnase »

1. Du gibst den § bei Juris und Beckonline ein. Bei Juris findet man eher Rechtsprechung, Beck ist dafür für Literatur (viel) besser. M.E. fährst du für eine Hausarbeit viel besser mit Beckonline, dazu Palandt. Es gibt bei Beck Reiter, mit denen man nach Rechtsprechung/Aufsätzen/Kommentaren sortieren kann. Bei Beck ist rechts zudem eine Leiste, mit der man Rechtsprechung zum Thema suchen kann. Hast du ein gutes Urteil gefunden, das ggf. schon etwas älter ist, kannst du da auch rechts auf "zitiert in.." gehen und so schauen, ob das in neueren Entscheidungen nochmal vorkam.

2. 1-2 Bücher/Kommentare nehmen, damit schaffst du das meiste. Dort wo es problematisch wird, mehr Literatur suchen. Ansonsten kann man immer mal noch das ein oder andere Buch zu einer Frage querlesen und zitieren.

3. Was meinst du mit Tatbestand genau?

4. Ist § 823 I BGB auch erfüllt? Dann würde ich II eher kurz halten. Am besten (wenn genug Platz ist) aber auch noch einen Satz zur Subsumtion.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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