Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Philosophicum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 274
Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 23:54

Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Beitrag von Philosophicum »

K erhebt Klage auf Auskunft und Zahlung gegen B. Es ergeht ein stattgebendes Auskunftsurteil, d.h. 1. Stufe. Danach passiert nichts mehr. Ob die Auskunft erteilt wurde, ist unbekannt, aber unwahrscheinlich, da der B inzwischen unbekannten Aufenthaltes ist.
Frage: Muss das Gericht noch von Amts wegen eine Kostenentscheidung treffen? Solange der K sich nicht dazu erklärt, ob er noch in die nächste Stufe übergehen will, ist das Verfahren ja auch noch nicht beendet, das würde doch einer Kostenentscheidung entgegenstehen, oder? Was macht das Gericht dann, Akte weglegen, oder weiter verfristen?
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Beitrag von Liz »

Wenn das Verfahren durch die Parteien nicht betrieben wird, wird das Verfahren nach der Aktenordnung durch das Gericht nach 6 Monaten weggelegt, wobei die Parteien das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen können (was allerdings auf praktische Probleme stoßen kann, wenn zwischenzeitlich die Gerichtsakte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist weitgehend vernichtet worden ist). Eine Kostenentscheidung trifft das Gericht in diesem Fall nicht. Es wäre vielmehr Sache der Parteien, durch ein Weiterbetreiben des Verfahrens ggf. eine ihnen günstige Kostenentscheidung herbeizuführen; bis dahin trägt faktisch jede Partei die Kosten, die bei ihr angefallen sind.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2256
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Beitrag von Strich »

Naja und der Kläger die Gerichtskosten § 22 Abs. 1 S. 1 GKG und § 12 Abs. 1 S. 1 GKG
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Beitrag von Liz »

Mit anderen Worten also: Die Gerichtskosten sind - vorerst - beim Kläger angefallen, weil sich sonst das Gericht gar nicht mit seiner Klage beschäftigt hätte.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2256
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Beitrag von Strich »

Ja genau ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Philosophicum
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 274
Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 23:54

Re: Kostenentscheidung bei steckengebliebener Stufenklage

Beitrag von Philosophicum »

Vielen Dank für die Antworten! Eigentlich vollkommen logisch, ich hatte wohl ein Brett vor dem Kopf...
Antworten