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Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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lalelu420
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Beitrag von lalelu420 »

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batman
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von batman »

Eigene Ansätze?
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thh
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von thh »

lalelu420 hat geschrieben: Samstag 26. März 2022, 17:20Angenommen X hat in einem Laden Schokolade im Wert von 20€ geklaut. Kann der Ladenbesitzer 20€ von X verlangen, obwohl die Schokolade weder beschädigt wurde, noch den Laden verlassen hat? Damit ist nicht die Bearbeitungsgebühr/Fangprämie gemeint.
Das erscheint mir nicht überkomplex zu sein. Wenn Du den Sachverhalt einmal durchprüfst, wo hast Du Schwierigkeiten?
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von lalelu420 »

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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von batman »

Mit strafprozessualen Grundsätzen wäre ich bei § 823 Abs. 1 BGB vorsichtig. Prüf am besten den Tatbestand sauber durch.
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thh
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von thh »

lalelu420 hat geschrieben: Sonntag 27. März 2022, 20:05Der Tatbestand der Schadensersatzpflicht nach § 823 setzt eine widerrechtliche Verletzung der Rechtsgüter/Rechte aus § 823 Abs. 1 voraus (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht).
Genügt das schon, oder setzt ein Anspruch auf Schadensersatz daneben noch etwas anderes voraus?
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von lalelu420 »

Genügt das schon, oder setzt ein Anspruch auf Schadensersatz daneben noch etwas anderes voraus?
[/quote]

Naja eine weitere Voraussetzung ist vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln...? Das habe ich schon geprüft. Oder was übersehe ich?

Ein Schaden muss entstanden sein. Den sehe ich hier in der Eigentumsverletzung...
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batman
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von batman »

Du verwechselst die Rechtsgutsverletzung mit einem kausalen Schaden.
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Strich
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Re: Schadensersatz Diebstahl

Beitrag von Strich »

lalelu420 hat geschrieben: Montag 28. März 2022, 01:16 Genügt das schon, oder setzt ein Anspruch auf Schadensersatz daneben noch etwas anderes voraus?
Naja eine weitere Voraussetzung ist vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln...? Das habe ich schon geprüft. Oder was übersehe ich?

Ein Schaden muss entstanden sein. Den sehe ich hier in der Eigentumsverletzung...
[/quote]

Ok mir scheinen die anderen Beiträge nur so semihilfreich zu sein:

Was ist denn Rechtsfolge von § 823 Abs. 1 BGB? Gibt es dazu vielleicht eine Regelung und was besagt die?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Seit 31.05.2022 Lord Strich
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