Frage zu Schadensersatz und Aufwendungen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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quiddi
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Frage zu Schadensersatz und Aufwendungen

Beitrag von quiddi »

Guten Tag zusammen,
ich hätte gerne einen mir selbst erfundenen fiktiven Fall vorgestellt um nachzufragen, ob ich den Unterschied zwischen Aufwendungsersatz und Schadensersatz richtig verstanden habe.

Gläubiger G hat ein defektes Dach. Er ist handwerklich geschickt und möchte es selbst reparieren. Ein unabhängiger Gutachter hatte ihm im Vorfeld mitgeteilt, dass das Dach noch bis zum Herbst (1. Oktober) halten soll. Danach soll es aber im Hausinneren zu Schäden kommen können. Deshalb bestellt G bei einer Ziegelei neue Dachziegel. Um noch genügend Zeit für die Montage zu haben vereinbart G einen Liefertermin bis spätestens 1. August. Bei einem dritten Unternehmen erwirbt G Montagematerial, wie z.B. Dachlatten, Nägel,… um die Dachziegel am Haus montieren zu können. Das Montagematerial bei der Drittfirma kostet G 1.000€. Somit ist G bereit für die Montage und wartet auf die Lieferung.
Am 2. August ist die Lieferung der Dachziegel immer noch nicht da. Aus Angst vor einem regenreichen Winter ruf G nun vier andere Ziegeleien an und frägt nach Lieferterminen. G bekommt von ihnen gesagt, dass sie frühestens in einem Jahr liefern können.
Am 20. Oktober kommt es zu einem starken Regen. Auf Grund des Schadens am Hausdach wir ein antiker Schrank irreparabel beschädigt. Dieser hat einen Wert von 10.000€.

Nun habe ich mir folgendes überlegt. Nach §286 Abs. 2 Nr.1 BGB hat die Ziegelei nicht fristgerecht geliefert. Somit kommt der Schuldner (die Ziegelei) in Verzug. Somit kann G Schadensersatz nach §280 Abs. 2 BGB fordern. Für das Undichte Dach verlangt G nun Schadensersatz in Höhe des antiken Schrankes.
1. Frage: Habe ich das soweit richtig verstanden?
G ist wegen der Sache mit dem antiken Schrank nun so verärgert, dass §280 Abs 2 BGB für ihn gar keine Option ist. Er verlangt von der Ziegelei nun „Schadensersatz statt der Leistung“ nach §280 Abs. 3 BGB und tritt vom Kaufvertrag der Dachziegel zurück. G beauftragt nun einen Dachdecker der die Ziegel liefert und montiert. Natürlich bringt der Dachdecker sein Material mit und möchte nicht das Montagematerial von G verwenden. Allerdings kommt dieser erst in einem Jahr.
2. Frage: Wie verhält sich das nun rechtlich mit §284 BGB?
Ich hätte das Montagematerial von 1.000€ als Aufwendungen angesehen. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. In §284 GBG heißt es nun: „Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen…“ Heißt das G hat nun die Wahl, ob er für den antiken Schrank 10.000€ verlangt (Schadensersatz) oder sich das Montagematerial (Aufwendungen) in Höhe von 1.000€ bezahlen lässt? In keinen Dall kann er Schadensersatz und Aufwendungen geltend machen, so verstehen ich §284. G hätte somit, egal wie er sich entscheidet, finanzielle Einbußen. Das sollte doch nicht sein, oder?
Vielleicht könnt ihr mir hier Klarheit verschaffen. Wenn ich mir ein blödes Beispiel ausgedacht habe, so dürft ihr gerne ein anderes nennen.
Schönen Gruß und Danke.
Julia
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Re: Frage zu Schadensersatz und Aufwendungen

Beitrag von Julia »

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