Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Kaufmann A verkauft an die B-GmbH 2 Maschinen unter Eigentumsvorbehalt. B zahlt bei der Lieferung der Maschinen am 01.01.2022 25.000 € und soll am 31.01.2022 die restlichen 50.000 € zahlen. In der Zwischenzeit tritt A die Forderung an die Bank C ab. A schreibt zwei Tage später, dass für die Forderung eine Sicherheit in Form eines Eigentumsvorbehalts an den beiden Maschinen besteht, worauf C nicht reagiert. Nachdem B am 31.01.2022 die restlichen 50.000 € nicht gezahlt hat, erklärt C am 01.02.2022 gegenübner B den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangt die Rückgabe der Maschinen gem. §§ 323 I, 346 I BGB.
Ich bin mir unsicher wie hier die Rechtslage ist und in welchen Verhältnis B und C zueinander stehen. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass C im Sinne des kaufmännischen Bestätigungsschreiben nach § 346 HGB nicht nur wirksam die Forderung sondern auch das Eigentum an den Maschinen erlangt hat. Jedoch bedeutet das meine Erachtens nach nicht, dass dadurch der Kaufvertrag auf C übergeht, sodass C von diesem zurücktreten könnte. Zwischen C und B wurde nie ein Kaufvertrag geschlossen.
Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist und ob C nach §§ 323 I, 346 I BGB die Herausgabe der Maschinen verlangen kann?
Besten Dank!
Rücktritt des Zessionars mit Eigentumsvorbehalt
Moderator: Verwaltung
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