Falllösung SchE aus Mietvertrag (Studium)
Verfasst: Donnerstag 16. Juni 2022, 15:26
Hallo zusammen,
ich bin mir bei folgender Fallösung nicht 100 % sicher, und bitte um mithilfe.
Ein Ehepaar lebt gemeinsam in einer Mietwohnung. Der Ehemann ist laut Mietvertrag alleiniger Mieter. In einem Streit wirft die Ehefrau eine Flasche nach ihrem Mann, verfehlt diesen und trifft stattdessen ein Fenster, die Scheibe zerspringt.
Hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Ehemann nach § 280 I BGB, obwohl er den Schaden nicht selbst verusacht hat, gibt es hier eine Norm? Oder bleibt hier nur der Ausweg über § 823 BGB?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Viele Grüße
ich bin mir bei folgender Fallösung nicht 100 % sicher, und bitte um mithilfe.
Ein Ehepaar lebt gemeinsam in einer Mietwohnung. Der Ehemann ist laut Mietvertrag alleiniger Mieter. In einem Streit wirft die Ehefrau eine Flasche nach ihrem Mann, verfehlt diesen und trifft stattdessen ein Fenster, die Scheibe zerspringt.
Hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Ehemann nach § 280 I BGB, obwohl er den Schaden nicht selbst verusacht hat, gibt es hier eine Norm? Oder bleibt hier nur der Ausweg über § 823 BGB?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Viele Grüße