Hallo,
wenn ich in einer Sache zum Ergebnis kommen würde, dass die Klage abzuweisen sei, weil der Rücktritt mangels Fristsetzung nicht wirksam erklärt wurde... die Hauptleistung wurde aber unstreitig nicht erbracht. Der Kläger hat nur Rückzahlung beantragt. Diesen Antrag würde ich abweisen. Könnte man dann trotzdem Zug um Zug den Beklagten zur Hauptleistung verurteilen? Oder geht das mangels Bindung an den Antrag nicht? Das Ergebnis wäre ja dann sonst "unfair", da der Kläger sein Geld nicht bekommt, die Hauptleistung aber nicht erbracht wurde.
LG Hanna
Verurteilung Zug um Zug bei Abweisung?
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Re: Verurteilung Zug um Zug bei Abweisung?
In welchem Verhältnis stehen denn der Klageantrag auf Zahlung einerseits und die angedachte Verurteilung zur Leistung andererseits?
Es erscheint mit außerdem überdenkenswert, ob eine förmliche Fristsetzung im jetzigen Stadium noch erforderlich erscheint.
Es erscheint mit außerdem überdenkenswert, ob eine förmliche Fristsetzung im jetzigen Stadium noch erforderlich erscheint.
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Re: Verurteilung Zug um Zug bei Abweisung?
Zug um Zug, es ist irgendwie komisch.. wahrscheinlich müsste man dann die Klage abweisen und der Kläger müsste nochmal erneut selbstständig die Hauptleistung einklagen..
Wieso meinst du, es sei keine Fristsetzung erforderlich? Wenn keine Frist zu Leistung gesetzt wurde und der Kläger nach Nichtleistung unmittelbar den Rücktritt erklärt hätte, fehlt doch die Frist
Wieso meinst du, es sei keine Fristsetzung erforderlich? Wenn keine Frist zu Leistung gesetzt wurde und der Kläger nach Nichtleistung unmittelbar den Rücktritt erklärt hätte, fehlt doch die Frist
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Re: Verurteilung Zug um Zug bei Abweisung?
Man kann eine Klage auch als "derzeit unbegründet" abweisen, wenn eine Voraussetzung fehlt. Ist zwar nur klarstellend, aber in so einer Situation ganz sinnvoll.
Auch für eine Zug-um-Zug Verurteilung braucht es einen wirksamen Rücktritt.
Auch für eine Zug-um-Zug Verurteilung braucht es einen wirksamen Rücktritt.