Eigenschaftsirrtum und Sachmängelgewährleistung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Jan3901
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Eigenschaftsirrtum und Sachmängelgewährleistung

Beitrag von Jan3901 »

Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt mit einer Zweifelsfrage interessiert mich.

Eine Person will (rechtmäßig) über § 119 II anfechten.
Der Irrtum über die Eigenschaft ist jedoch nach §§ 434 ff. einschlägig, sodass ja eigentlich die Sachmängelgewährleistung als lex Speciais der Anfechtung vorausgeht. Im Bearbeitervermerk ist jedoch klar die §§ 434 ff. ausgeschlossen.

Prüfe ich dann trotzdem 119 II mit der Begründung, dass die §§ 434 ff. nicht anwendbar sind, oder weise ich auf §§ 434 als lex Specials hin und lasse daran 119 II scheitern.

Egal wie, im Anschluss folgt eine Prüfung nach § 123 I, die wohl durchgeht.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Lieber Gruß
Jan
jona7317
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Re: Eigenschaftsirrtum und Sachmängelgewährleistung

Beitrag von jona7317 »

Die §§ 434 ff. BGB sind nicht zu prüfen. Das heisst aber nicht, dass sie nicht gelten und nicht inzident relevant werden können.
Ich würde eine Anfechtung nach § 119 II BGB kurz erwähnen, dann aber im ersten Satz/Prüfungspunkt auf den Vorrang der hier nicht zu prüfenden §§ 434 ff. BGB hinweisen und die Kiste damit zu machen.
Danach springt man auf § 123 I BGB, dass man das Verhältnis zwischen § 119 II und §§ 434 ff. kennt, sollte man in ner Klausur aber kurz klarmachen.
Jan3901
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Re: Eigenschaftsirrtum und Sachmängelgewährleistung

Beitrag von Jan3901 »

Vielen herzlichen Dank, so werde ich es angehen!
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