Hallo zusammen,
ist ein unangemessener Nachteil, der in einer AGB Klausel steht, automatisch eine überraschende Klausel? (Bei Prüfung: Einbeziehungskontrolle)
Danke und LG
AGB Prüfung
Moderator: Verwaltung
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Re: AGB Prüfung
Nein, die Inhaltskontrolle liefe sonst leer, weil man nie über 305c und die Einbeziehungskontrolle hinweg zu den 307 ff käme. Überraschende Klausel und unangemessene Benachteiligung fußen auch auf unterschiedlichen Erwägungen. Während der Kunde durch erstere überrumpelt wird, ist ihm letztere nicht zumutbar.
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