Bringschuld bei Lieferung durch eigene Leute?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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advocado55
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Bringschuld bei Lieferung durch eigene Leute?

Beitrag von advocado55 »

Hello everybody,

mein Lieblingsthema bereits seit der Uni: Holschuld, Bringschuld, Schickschuld....nicht.

Es geht um §29 ZPO. Also der Frage, wo jetzt der Erfüllungsorts liegt.

Verkäufer und Käufer schließen KV in den Gewerberäumen des Verkäufers. Dabei wird vereinbart, dass die Güter an den Käufer geliefert werden sollen. Die Lieferung erfolgt unentgeltlich und durch die eigenen Leute des Verkäufers...bzw. in dem Fall wird ein Teil geliefert, der andere Teil nicht. Hinsichtlich des nicht gelieferten Teils wird Klage eingereicht...allerdings am Wohnsitz des Käufers.

Meine Frage wäre: Liegt hier eine Bringschuld vor, dadurch, dass die Lieferung durch die eigenen Leute des Verkäufers erfolgt, sodass das Gericht am Wohnsitz des Käufers örtl. zuständing wäre? Also Erfüllungsort am Wohnsitz des Käufers? Der Palandt hilft mir wirklich gar nicht weiter.
Irgendwie habe ich einen Knoten im Kopf, bei dem Thema sowieso immer #-o

Danke im Voraus!
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