Servus Jurawelt-Community,
ich habe eine Frage über eine Kleinigkeit, die mich zurzeit zur Weißglut treibt.
In meinem Fall steht: "Daraufhin verkauft Frieder das Grundstück für Ulla mit notariell beurkundetem Kaufvertrag an Karl".
Meine Frage: Meint "verkauft", dass die Ansprüche schon erloschen sind oder, dass Übereignung und Kaufpreiszahlung noch bevorstehen?
Danke im Voraus.
Roman
Wann sind Ansprüche erloschen?
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Re: Wann sind Ansprüche erloschen?
Was gemeint ist, wird man aus dem Zusammenhang erschließen müssen.romanlowis hat geschrieben: ↑Freitag 7. Oktober 2022, 16:57In meinem Fall steht: "Daraufhin verkauft Frieder das Grundstück für Ulla mit notariell beurkundetem Kaufvertrag an Karl".
Meine Frage: Meint "verkauft", dass die Ansprüche schon erloschen sind oder, dass Übereignung und Kaufpreiszahlung noch bevorstehen?
Im Grundsatz und im Zweifel wird der "Verkauf" eines Grundstücks "mit notariell beurkundetem Kaufvertrag" das Verpflichtungsgeschäft bezeichnen, nicht aber die Auflassung. Wenn es aber darum nicht geht, mag man damit auch das Erfüllungsgeschäft mitmeinen.
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Re: Wann sind Ansprüche erloschen?
Nach der Beurkundung des Kaufvertrages sind die Ansprüche (Kaufpreiszahlung beim Verkäufer, Übereignung und Besitzübergabe beim Käufer) entstanden, aber noch nicht erfüllt, da der Kaufpreis erst nach Eintritt der üblichen Fälligkeitsvoraussetzungen gezahlt wird und der Käufer wiederum erst danach als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird/die Schlüssel zum Haus bekommt.