Schutz von Stimmrechtsanteilen bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Seb1
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Schutz von Stimmrechtsanteilen bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters

Beitrag von Seb1 »

Hallo zusammen,

erstmal freue ich mich auf den Austausch in diesem Forum und grüße alle Forums-Mitglieder recht herzlich.

Ich hätte auch gleich zu Beginn eine spezielle Problematik, bei der ich sehr dankbar für jeden Ratschlag bin. Mir fehlt derzeit nämlich noch der richtige Ansatz bei dieser Fragestellung aus dem Gesellschaftsrecht.

Die Frage ist letztlich, wie ich die Stimmrechte eines Gesellschafters / Aktionärs schütze, wenn diese durch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters eigentlich zu verwässern drohen.

Ich versuche mal ein plastisches Beispiel: Angenommen ein Gesellschafter A hält 45 Prozent an einer Aktiengesellschaft. Durch die Aufnahme eines neuen Gesellschafters drohen die Kapitalanteile auf 40 Prozent herabzusinken. Ziel ist es jedoch, dass die Stimmanteile des Gesellschafters A erhalten bleiben. Wie kann ich dies erreichen?

Meine Idee war, dass dem neuen Gesellschafter keine Stammaktien, sondern lediglich Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Geht das überhaupt, dass ich verschiede Aktien ausgebe? Und wäre dies ein gangbarer Weg?

Ich bin leider nicht so fit im Aktienrecht, also seht es mir nach, wenn ich mich vielleicht etwas unsauber ausgedrückt habe. Ich hoffe, dass mein Anliegen trotzdem verständlich geworden ist. Danke Euch!
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