Hallo zusammen,
kann der Anspruchsinhaber auf Zahlung an einen Dritten klagen?
Ich kenne eigentlich nur den umgekehrten Fall, dass ein Dritter Anspruchsinhaber ist und den Kläger zur Geltendmachung des Anspruchs zwecks Zahlung an den Dritten ermächtigt hat. Also gewillkürte Prozessstandschaft.
Kann Anspruchsinhaber auf Zahlung an Dritten klagen?
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