Wechselgeldpflicht wenn nur Bargeld akzeptiert wird

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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TrveKvlt
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Wechselgeldpflicht wenn nur Bargeld akzeptiert wird

Beitrag von TrveKvlt »

Moin liebe Community,

kürzlich habe ich mir ein Ersatzteil für meinen Plattenspieler aus den USA bestellt. Beim Paket war direkt eine Quittung der Post mit bei (1,36€ Zollgebühren und 6€ Auslagenpauschale = 7,36€). Da ich selbst nicht zu Hause war, hat der Postbote meiner Nachbarin, die das Paket angenommen hat gesagt, dass er am Montag nochmal vorbei kommen und den Betrag kassieren würde, sowie dass dieser in Bar gezahlt werden müsse. Als der Bote heute geklingelt hat und ich ihm einen 20€-Schein gereicht habe, sagte er, dass er keinerlei Wechselgeld dabei habe, da heutzutage Zahlungen via Nachname extrem unüblich seien. Genaugenommen tut mir der Bote sogar sehr leid, weil er hier ja nur das ausbadet, was die Post verzapft.

Meine Frage also: Kann die Post tatsächlich von mir verlangen, dass ich einen Betrag von 7,36€ auf den Cent genau passend zahle (im Jahre 2022 ::roll: ) oder kann ich einfordern, dass mir entweder Wechselgeld, Kartenzahlung oder eine Rechnung mit Referenznummer für eine Überweisung angeboten wird?

Ich danke euch für die Hilfe!
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