Wohnkosten Eilverfahren

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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SvenW1988
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Wohnkosten Eilverfahren

Beitrag von SvenW1988 »

Hallo,

ich hätte zwei Fragen und hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann, da man leider im Netz keine aussagekräftigen Antworten finden konnte.

1 => Es ist ja heutzutage leider üblich, dass sich die jeweiligen Gerichte entweder auf Seiten des Versicherungsnehmers stellen oder eben gegenteilig auf Seiten der Versicherung.
Im Internet findet man leider keine genauen Informationen darüber, welches Gericht "wirklich" neutral entscheidet oder eben "für" den Versicherungsnehmer ist.
Frage1 => könnte vielleicht jemand sagen wie es sich mit den Gerichten in Oldenburg (NDS), Hamburg oder Dortmund verhält bzw für welche Parteien die genannten Gerichte sind?
(Es wird natürlich ein Gericht gesucht, welches für den Versicherungsnehmer ist)

2 => Man kann in gewissen Fällen ja selbst -ohne juristische Vertretung- einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen (bei der Rechtsantragsstelle?).
Frage2 =>Wäre dies in diesem Fall möglich und wie müsste man dort genau vorgehen?

Kurze Schilderung der fiktiven Sachlage => Die ganze Angelegenheit ist sehr kompliziert und zieht sich nun schon seit über 3 Jahren.
Es geht um einen Hausbrand und die mitversicherten Wohnkosten.
Die Versicherung weigert sich -trotz anwaltlicher Vertretung- die vertraglich festgesetzten Wohnkosten zu begleichen. Es kommen immer neue hanebüchene Forderungen und selbst der aktuelle Anwalt sagt, die Versicherung versucht eindeutig nur die Zahlung zu verzögern. Der Versicherung liegen alle erdenklichen Dokumente, Belege etc vor und das sogar im Original (die Originale bekommt man im Übrigen ebenfalls trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht zurück).
Das Problem ist nun, dass der derzeitiger Anwalt meint: dass nichts, was man machen könnte etwas bringen würde und man nichts tun könnte außer warten und Fristen mit "bösen" Drohungen über weitere Schritte auszusprechen...denen dann aber schlussendlich keine Taten folgen -mit der eben genannten Begründung/man macht sich bei der Versicherung also quasi lächerlich-. Ebenso wären Dinge wie Verzugszinsen und Verzugsschaden Schwachsinn und würden nach deutschem Recht nicht existieren -man sollten aufhören, sich etwas einzubilden-.
Man zahlt seit dem Brand Anfang 2020 alles selbst, zusätzlich hatten man im Juni 2020 auch noch einen schweren Verkehrsunfall + mannigfaltige Behandlungsfehler mit denen man heute noch zu kämpfen hat und zu dessen Behebung dringend Operationen durchgeführt werden müssen.
Für eben jene Operationen werden nach 3 Jahren endlich und dringend die vorgestreckten Wohnkosten benötigt, da die gesundheitlichen Folgen einfach nicht mehr tragbar sind.
(Es geht also nicht vorrangig um das Finanzielle sondern an erster Stelle um die Gesundheit, was auch durch ärztliche Unterlagen belegt werden kann)
Und ja, die benötigten Kosten der Operationen müssen auslegt werden und erst später von der gegnerischen UV erstattet.

Wie gesagt, es handelt sich nur um eine extreme Kurzfassung des Falles.
Hoffentlich lässt dies dennoch eine grobe Einschätzung und die Beantwortung der gestellten Frage zu.

Danke schon einmal im Voraus für die Hilfe und die Bemühungen.

Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
Liz
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Re: Wohnkosten Eilverfahren

Beitrag von Liz »

Geschlossen. Hier gibt es keine Rechtsberatung für angeblich fiktive, in Wahrheit aber wesentlich kompliziertere Fälle.
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