(ArbR): Urlaubsanspruch bei Mutterschutz plus Elternzeit und Kürzung während Elternzeit

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Kurt Kettenfett
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(ArbR): Urlaubsanspruch bei Mutterschutz plus Elternzeit und Kürzung während Elternzeit

Beitrag von Kurt Kettenfett »

Leute irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch:

Bekanntlich hat Mutterschutz keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruchm sprich auch während des Mutterschutzes entsteht Urlaubsanspruch.

Weiter ist es ja so, dass die Arbeitnehmerin bereits vor ihrem Mutterschutz den gesamten Jahresurlaub nehmen darf, zumindest dann, wenn die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist.

Dann kann es doch aber am Ende passieren, dass die Arbeitnehmerin zu viel Urlaub nimmt, wenn sich im Anschluss an den Mutterschutz eine Elternzeit anschließt und der Arbeitgeber 1/12 pro Kalendermonat Elternzeit kürzt.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

ANin hat 30 Urlaubstage. Zunächst errechneter Entbindungstermin ist der 15.07. ANin beantragt 30 Tage Urlaub im März und April. Urlaub wird genehmigt und genommen. Jahresurlaub ist also komplett vor Mutterschutz verbraucht. Kind wird dann am 31.07. entbunden, sodass der Mutterschutz Ende September endet. Für Oktober bis Dezember ist Elternzeit. AG möchte jetzt 3/12 kürzen. Das kann er dann doch gar nicht mehr, wenn der Urlaub schon verbraucht wurde? Wie löst man das? Rückgewäh Urlaub durch AN ist ja nicht zulässig.
"Die Anatomie der Frau ist für Trikotwerbung nicht geeignet. Die Reklame verzerrt."

Aus einer Stellungnahme des DFB 1976.
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Re: (ArbR): Urlaubsanspruch bei Mutterschutz plus Elternzeit und Kürzung während Elternzeit

Beitrag von Ant-Man »

§ 17 Abs. 4 BEEG. Dieser ermöglicht dem Arbeitgeber eine Verrechnung mit künftigen Urlaubsansprüchen, um so die Kürzung nachzuholen.
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Kurt Kettenfett
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Re: (ArbR): Urlaubsanspruch bei Mutterschutz plus Elternzeit und Kürzung während Elternzeit

Beitrag von Kurt Kettenfett »

Ant-Man hat geschrieben: Freitag 13. Januar 2023, 12:47 § 17 Abs. 4 BEEG. Dieser ermöglicht dem Arbeitgeber eine Verrechnung mit künftigen Urlaubsansprüchen, um so die Kürzung nachzuholen.
DANKE! Genau danach hab ich gesucht!
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Aus einer Stellungnahme des DFB 1976.
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