Streitgegenstand Wettbewerbsrecht: Klageerweiterung?

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Theopa
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Streitgegenstand Wettbewerbsrecht: Klageerweiterung?

Beitrag von Theopa »

Im wettbewerbsrechtlichen Verfahren geht man regelmäßig gegen sehr konkrete Einzelaussagen vor bzw. muss dies auch tun.

Was passiert nun, wenn der in Anspruch genommene die Aussage in sehr ähnlicher Form wiederholt? Muss man die neue Aussage erneut abmahnen und eine bereits erhobene Klage evtl. erweitern oder kann man das in das bestehende Verfahren einbeziehen?

Simples Beispiel:

A wirbt auf seiner Website am 1.1.2023 mit "Meine Tabletten heilen ihren Krebs in zwei Wochen!" -> Abmahnung 2.2.23 -> Klageerhebung 3.3.23

A wirbt am 4.4.23 auf seiner Website mit "Meine Tabletten heilen ihren Krebs in vierzehn Tagen!"
Wischmopp
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Re: Streitgegenstand Wettbewerbsrecht: Klageerweiterung?

Beitrag von Wischmopp »

Das kommt darauf an, ob es sich trotz der Unterschiede in den Aussagen/dem sonstigen Sachverhalt noch um den gleichen Lebensvorgang handelt. Ob da der Fall ist, ist oft gar nicht mal so einfach zu beantworten ist, zumal die Rechtsprechung dazu recht unübersichtlich ist. Als ich das letzte Mal in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit anderweitiger Rechtshängigkeit argumentiert habe, war das Gericht jedenfalls sichtlich froh, darüber nicht entscheiden zu müssen, weil es auch an der Dringlichkeit fehlte ;)

In deinem Beispiel wäre das aber ohnehin kaum relevant, denn ein gerichtliches Verbot würde -selbst wenn nur das Verbot der Aussage "Meine Tabletten heilen ihren Krebs in zwei Wochen!" mit einem Screenshot der Webseite im Antrag beantragt und und mit einem Screenshot im Tenor ausgesprochen wurde- auch die inhaltlich identische Aussage "Meine Tabletten heilen ihren Krebs in vierzehn Tagen!" umfassen. Ausreichend wäre es sogar, wenn die Aussagen nur kerngleich wären, also nur das Charakteristische der Verletzungen gleich ist. Ein Verbot von „Meine Tabletten heilen ihren Krebs in zwei Wochen!“ würde also z.B. auch "Meine Tabletten heilen ihren Krebs in kürzester Zeit!" erfassen, da das Charakteristische an der Verletzung nicht die Zeitangabe ist, sondern dass die Aussagen einen sicheren Behandlungserfolg suggerieren und damit irreführend sind. Um die zweite Aussage praktisch ebenfalls zu verbieten, müsste sie also nicht einmal in das erste Verfahren einbezogen werden.
Theopa
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Re: Streitgegenstand Wettbewerbsrecht: Klageerweiterung?

Beitrag von Theopa »

Danke dir, das hilft mir schon mal weiter!

Auf den genaueren Hintergrund möchte ich mal nicht weiter eingehen, sonst müsste der Beitrag wohl ins "Fälle aus der Praxis" Forum, im Ergebnis ist das Beispiel aber schon der Punkt um den es mir geht: Trotz laufenden Verfahrens wird eine praktisch identische Aussage in einer etwas anderen Formulierung neu veröffentlicht.
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