Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

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Alexander
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Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von Alexander »

An alle, die im Nebengebiete-Forum posten möchten,

wer hier posten möchte, muß sich zusätzlich zu den normalen Foren-Regeln an die besonderen Regeln dieses speziellen Forums halten!

1.) Um die Übersichtlichkeit sicherzustellen und den Moderatoren eine sinnvolle Moderation zu ermöglichen, sind die Postings mit einem besonderen Zusatz im Titel zu versehen: Am Anfang ist in eckige Klammern das Rechtsgebiet zu setzen, also für Arbeitsrecht z.B. [ArbR], für Wirtschaftsrecht z.B. [WirtschR] oder für Freiwillige Gerichtsbarkeit z.B. [FGG] usw.
Der Zusatz ist so kurz wie möglich zu halten, gleichzeitig aber muß eindeutig sein, um welches Gebiet es sich handelt.

Wer sich hieran nicht hält, macht den Moderatoren eine Moderation faktisch unmöglich, weswegen die Beiträge kommentarlos gelöscht werden. Hierfür bitten wir um Verständnis, zumal der kleine Zusatz völlig unproblematisch hinzugefügt werden kann.

Der Rest des Titels ist dann ebenfalls so kurz wie möglich und zugleich so aussagekräftig wie möglich zu gestalten. Nähere Ausführungen sind dann im Text-Teil des Postings zu machen.

Ende der besonderen Nebengebiete-Forum-Regeln.
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Schnitte
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Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von Schnitte »

Anzusprechene Normen wären jedenfalls § 1004 BGB analog und § 22 KUrhG.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Gelöschter Nutzer

Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schnitte hat geschrieben:Anzusprechene Normen wären jedenfalls § 1004 BGB analog und § 22 KUrhG.
Falscher Fred, hmm? ;-)
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Schnitte
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Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von Schnitte »

Hat aber gedauert, bis das jemand bemerkt hat....
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
LMA
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Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von LMA »

Bricht Gewohnheitsrecht jetzt eigentlich diese Anordnung oder hat das noch nach 20 Jahren andauernde Angepinntsein normbestätigende Kraft?
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scndbesthand
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Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von scndbesthand »

LMA hat geschrieben: Montag 19. Februar 2024, 01:18 Bricht Gewohnheitsrecht jetzt eigentlich diese Anordnung oder hat das noch nach 20 Jahren andauernde Angepinntsein normbestätigende Kraft?
Gegenfrage: Muss ich Verkehrszeichen in einer Geisterstadt beachten?
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Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von LMA »

Ist ja keine Geisterstadt. Eher ein 100-Seelen-Ort irgendwo im tiefsten MeckPomm. Da gelten auch Verkehrszeichen (glaube ich).
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scndbesthand
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Re: Die besonderen Regeln des Nebengebiete-Forums - BEACHTEN!!

Beitrag von scndbesthand »

Okay. Einigen wir uns darauf: ein Verstoß bleibt vermutlich unbemerkt.
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