Hallo zusammen,
vorab, ich bin kein Anwalt und ich werde es nie sein. Das überlasse ich euch, mit dem etwas weiteren Blick im Leben grins
Ich verwalte Immobilien und das erst seit nun 6 Monaten und bin schon am verzweifeln.
Habe folgendes Problem und hoffe wirklich das Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt?
In der Ausbildung wurde mir beigebracht, dass Gemeinschaftseigentum auch immer von der kpl. Gemeinschaft bezahlt werden muss.
Nun war ich gestern bei einem Vortrag, einer Weiterbildung, eines ehemaligen Verwalters, welcher vor allen gesprochen hat und meinte das z.B. ein Balkon (konstruktiven Bestandteile, nicht der Belag) wenn dieser in der Teilungserklärung als Sondereigentum eingetragen ist, auch voll von dem Sondereigentümer instandgesetzt werden muss. Also dieser die kpl. Kosten trägt.
Aber nur wenn in der Teilungserklärung auch die Instandsetzung eingetragen ist.
Das widerspricht sich doch aber mit dem Gesetz??!!
Was mich nur wundert, von allen die anwesend waren hat keiner dagegen gesprochen.
War ich etwa derjenige welcher in der Schule geschlafen hat als das Thema dran war???
BITTE, könnt ihr mir helfen, mir erklären ob das wirklich so ist oder ich vielleicht doch richtig liege??
Danke im Voraus.
LG
R.
WEG / MIETRECHT
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Re: WEG / MIETRECHT
Zwei Fragen musst du auseinanderhalten:Verwalter hat geschrieben: ↑Samstag 4. Juli 2020, 18:51 Hallo zusammen,
vorab, ich bin kein Anwalt und ich werde es nie sein. Das überlasse ich euch, mit dem etwas weiteren Blick im Leben grins
Ich verwalte Immobilien und das erst seit nun 6 Monaten und bin schon am verzweifeln.
Habe folgendes Problem und hoffe wirklich das Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt?
In der Ausbildung wurde mir beigebracht, dass Gemeinschaftseigentum auch immer von der kpl. Gemeinschaft bezahlt werden muss.
Nun war ich gestern bei einem Vortrag, einer Weiterbildung, eines ehemaligen Verwalters, welcher vor allen gesprochen hat und meinte das z.B. ein Balkon (konstruktiven Bestandteile, nicht der Belag) wenn dieser in der Teilungserklärung als Sondereigentum eingetragen ist, auch voll von dem Sondereigentümer instandgesetzt werden muss. Also dieser die kpl. Kosten trägt.
Aber nur wenn in der Teilungserklärung auch die Instandsetzung eingetragen ist.
Das widerspricht sich doch aber mit dem Gesetz??!!
Was mich nur wundert, von allen die anwesend waren hat keiner dagegen gesprochen.
War ich etwa derjenige welcher in der Schule geschlafen hat als das Thema dran war???
BITTE, könnt ihr mir helfen, mir erklären ob das wirklich so ist oder ich vielleicht doch richtig liege??
Danke im Voraus.
LG
R.
a) Was ist Gemeinschafts-, was Sondereigentum?
b) Wer trägt die Kosten der Instandhaltung und -setzung?
Die konstruktiven Teile eines Balkons sind zwar zwingendes Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaftsordnung kann aber, abweichend von der gesetzlichen Grundregel, wonach die Kostenlast für Instandhaltung/-setzung des Gemeinschaftseigentums durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen ist, bestimmen, dass derjenige Sondereigentümer, der den Balkon einzig nutzen kann, auch die Kosten für Instandhaltung/-setzung der konstruktiven Teile des Balkons (= Gemeinschaftseigentum) trägt. Vgl. auch hier: https://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/wohnungseigentumsrecht/553-bgh-urteil-vom-16-11-2012-az-v-zr-9-12 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: WEG / MIETRECHT
Endlich perfekt erklärt, vielen lieben Dank!!!!
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Re: WEG / MIETRECHT
Gerne. Magst du mir im Gegenzug sagen, was aus Verwaltersicht mit der Abkürzung" kpl." gemeint ist?
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Re: WEG / MIETRECHT
Damit dürfte dann auch ohne vernünftige Restzweifel bewiesen sein, dass OJ mit Volljuristenjura nichts am Hut haben kann und vor allem kein Anwalt sein kann ^^
Obwohl ich mich zu Rechtspfleger hinreisen lassen würde. Die geben ähnlich klare Antworten
Obwohl ich mich zu Rechtspfleger hinreisen lassen würde. Die geben ähnlich klare Antworten
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: WEG / MIETRECHT
Geht in die richtige RichtungStrich hat geschrieben: ↑Montag 6. Juli 2020, 18:47 Damit dürfte dann auch ohne vernünftige Restzweifel bewiesen sein, dass OJ mit Volljuristenjura nichts am Hut haben kann und vor allem kein Anwalt sein kann ^^
Obwohl ich mich zu Rechtspfleger hinreisen lassen würde. Die geben ähnlich klare Antworten
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Re: WEG / MIETRECHT
Berechtigte Frage, könnte ja auch kopulierende Gemeinschaft heissen.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann