Sozialrecht - Krankengeld oder Harz4

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CaptainKassadin
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Sozialrecht - Krankengeld oder Harz4

Beitrag von CaptainKassadin »

Hallo,

ich bin erkrankt und habe mich nach meinem Krankenhausaufenthalt nicht nahtlos bei der Krankenkasse gemeldet, desswegen wurde für mich das Jobcenter zuständig und ich habe 13 Monate Harz4 bezogen.

Danach habe ich 8 Wochen gearbeitet. In denn ersten zwei Wochen, wurde ich physisch krank. Danach habe ich 6 Wochen gearbeitet und wurde psychisch krank und musste daher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen einreichen.
Daraufhin wurde ich von meinem Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt und bin noch für eine Woche krank geschrieben.

Da meine Gesundheit aktuell zu instabil ist um zu arbeiten, wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wohl in der nächsten Zeit verlängert werden.

Ich habe mich nun beim Jobcenter, wie verlangt als arbeitssuchend gemeldet. Daraufhin bekam ich einen Weiterbewilligungsantrag zum ausfüllen.

Jetzt weiß ich aber nicht weiter, da ich ja krank bin, bin ich nicht wirklich arbeitssuchend.

1. Muss ich den Weiterbewilligungsantrag aufüllen und beim JC abgeben, obwohl für mich wahrscheinlich jetzt die Krankenkasse zuständig ist?

2. Ist für mich die Krankenkasse aktuell überhaupt zuständig und bekomme ich jetzt Krankengeld statt Harz4, weil ich einen Nahtlosen Übergang zwischen Arbeit und Erkrankung habe, obwohl ich nur insgesamt 8 Wochen und 6 Wochen ohne gesundheitliche Unterbrechungen gearbeitet habe?

3. Wer bekommt meine zukünftigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? (Also den Durchschlag, wo die Diagnose nicht drauf steht, JC oder alter Arbeitgeber)

4. Steht mir überhaupt etwas zu, wenn beim Bewerbungsgespräch, nicht nach meiner gesundheitlichen Verfassung gefragt wurde und ich auch nichts erwähnt habe?
Sektnase
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Re: Sozialrecht - Krankengeld oder Harz4

Beitrag von Sektnase »

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In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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