Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Informationserzwingungsverfahren nach § § 51b GmbHG . Und zwar lese ich in meinen Unterlagen, dass es sich um ein Verfahren nach dem FamFG handeln soll. Aber worauf stützt sich das?
Bei § 166 Absatz 3 HGB z.B., finde ich einen entsprechenden Verweis in § 375 Nr. 1 FamFG.
Für die GmbH kann ich solch einen Verweis aber eben nicht finden. Weiß jemand Rat?
§ 51b GmbHG - Verfahren nach dem FamFG?
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- Tibor
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Re: § 51b GmbHG - Verfahren nach dem FamFG?
Die Norm verweist auf § 132 AktG, der auf § 99 AktG und jener auf FamFG?!
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