Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Abstandspflicht einer Bepflanzung meines Nachbarn zu meiner Hauswand, leider ist die Sache jedoch etwas kompliziert...
Zur Sache:
Ich bewohne die untere Etage eines 2-Parteien Mietshauses, ich bewohne die untere Parterrewohnung, mein Nachbar die oberen beiden Etagen. Das vordere Grundstück wird vom Mieter der oberen Etagen genutzt, das hintere von mir, es existiert neben dem Haus eine gemeinsame Grundstücks- bzw. Gartengrenze, die auf meiner Seite durch einen Zaun und auf der Seite meines Nachbarn durch eine mittlerweile ca. 3m hohe Kirchlorbeerhecke getrennt ist. Wir haben 2 getrennte Zugänge ohne gemeinsames Treppenhaus, mein Nachbar hat dadurch direkten Zugang von seinem Hauseingang in das vordere Grundstück, mein Hauseingang liegt quasi seitlich des Eingangs meines Nachbarn.
Es gibt leider keine klare Vereinbarung in den Mietverträgen zur genauen Nutzung bzw. zu den genauen Grundstücksgrenzen:. Mein Nachbar hat schon vor längerer Zeit unmittelbar (ca. 1m) vor meinen Fenstern kleinere Bäume (ca. 2,50 Höhe) gepflanzt um mir den Blick in "sein" Grundstück zu verwehren. Dadurch habe ich mittlerweile erhebliche Beeinträchtigungen der Lichtverhältnisse in meinem Wohnzimmer. Seine Kirschlorbeerhecke hat er direkt an unsere Grundstücksgrenze rEbenso verbietet er mir den Zugang zu den zu meiner Wohnung gehörenden Kellerfensterschächten um diese von seinem Rindenmulch zu säubern. Gibt es hier nicht, ähnlich wie bei aneinander grenzende Nachbargrundstücken, einen Mindestabstand zur Bepflanzung und muss er mir nicht den Zugang von außen zu meinen Fenstern gewähren, bzw. habe ich nicht sogar ein Recht, als Mieter der Parterre-Wohnung, auf direkten Zugang zu "meiner" Hausfassade? Eine mündliche und gütliche Klärung ist leider derzeit nicht möglich, der Vermieter hält sich zu dem Thema zunächst bedeckt.
Standort: NRW, Mietobjekt liegt in einem Industriegebiet (geduldete Wohnnutzung)
Ich würde mich über Meinungen und Ideen zur Problemlösung sehr freuen und bedanke mich im Voraus für jede Hilfe!
Beste Grüße,
Grundstücksrecht - Abstand Bepflanzung zur Hauswand
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Re: Grundstücksrecht - Abstand Bepflanzung zur Hauswand
Ich habe eine Idee zur Problemlösung:
Wenn die Sache kompliziert ist - und auch sonst -, hilft ein Rechtsanwalt gerne weiter, nicht aber das Forum! Siehe auch oben groß in rot: keine Rechtsberatung
Wenn die Sache kompliziert ist - und auch sonst -, hilft ein Rechtsanwalt gerne weiter, nicht aber das Forum! Siehe auch oben groß in rot: keine Rechtsberatung