Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
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Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Mietrecht.
Ich wohne zur Zeit zur Untermiete in einer WG und fühle mich unwohl. im Untermietvertrag steht: "Kündigung: 4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht reicht für den Vermieter" und "§§ Es gelten die Deutschen Gesetze insbesondere die über Miete gemäß den §§ 535 ff BGB". Kann ich trotzdem ausziehen solange ich die Frist von 4 Wochen einhalte? oder muss ich die Zeit des Vertrages hier bleiben?
ich habe mal eine Frage zum Mietrecht.
Ich wohne zur Zeit zur Untermiete in einer WG und fühle mich unwohl. im Untermietvertrag steht: "Kündigung: 4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht reicht für den Vermieter" und "§§ Es gelten die Deutschen Gesetze insbesondere die über Miete gemäß den §§ 535 ff BGB". Kann ich trotzdem ausziehen solange ich die Frist von 4 Wochen einhalte? oder muss ich die Zeit des Vertrages hier bleiben?
- Strich
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Ich kann da nen guten Rechtsanwalt empfehlen? Der säße aber in Leipzig?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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- Strich
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Naja da es hier keine Rechtsberatung gibt, würde ich sagen ja ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Schöne Formulierung. Fragt sich, wie man eine Erklärung abgeben soll, bevor man sie treffen möchte ("4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht").
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
Gibt schon Wege.
- scndbesthand
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Du verkennst den Sinn der Klausel. Die Frist „reicht für den Vermieter“. Nicht der Mieter, sondern der Vermieter ist es, der vier Wochen im Voraus wissen muss, wann der Mieter den Entschluss gefasst haben wird, auszuziehen. Es fragt sich nur, ob damit der Ober- oder der Untervermieter gemeint ist...
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Es besteht noch Hoffnung in der studentischen Jugend von heute!!!OrangensaftEddy hat geschrieben: Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
Gibt schon Wege.
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Wem wird dann das Wissen des Alleingesellschafters der GbR zugerechnet?scndbesthand hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. April 2021, 20:51Du verkennst den Sinn der Klausel. Die Frist „reicht für den Vermieter“. Nicht der Mieter, sondern der Vermieter ist es, der vier Wochen im Voraus wissen muss, wann der Mieter den Entschluss gefasst haben wird, auszuziehen. Es fragt sich nur, ob damit der Ober- oder der Untervermieter gemeint ist...
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Danke für die Anerkennung. Tut gut.Tibor hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. April 2021, 21:26Es besteht noch Hoffnung in der studentischen Jugend von heute!!!OrangensaftEddy hat geschrieben: Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Das probiere ich mal ausOrangensaftEddy hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. April 2021, 17:42
Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?
Ich bin ja neugierig wie es gelaufen ist, die 4 Wochen sind ja vorbei!
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