Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

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bekky
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Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von bekky »

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Mietrecht.
Ich wohne zur Zeit zur Untermiete in einer WG und fühle mich unwohl. im Untermietvertrag steht: "Kündigung: 4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht reicht für den Vermieter" und "§§ Es gelten die Deutschen Gesetze insbesondere die über Miete gemäß den §§ 535 ff BGB". Kann ich trotzdem ausziehen solange ich die Frist von 4 Wochen einhalte? oder muss ich die Zeit des Vertrages hier bleiben?
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Strich
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von Strich »

Ich kann da nen guten Rechtsanwalt empfehlen? Der säße aber in Leipzig?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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bekky
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von bekky »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 16:48 Ich kann da nen guten Rechtsanwalt empfehlen? Der säße aber in Leipzig?
Naja würde erstmal gerne wissen ob ich überhaupt einen brauchen würde :D
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Strich
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von Strich »

Naja da es hier keine Rechtsberatung gibt, würde ich sagen ja ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von OJ1988 »

Schöne Formulierung. Fragt sich, wie man eine Erklärung abgeben soll, bevor man sie treffen möchte ("4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht").
OrangensaftEddy
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von OrangensaftEddy »

OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 17:17 Schöne Formulierung. Fragt sich, wie man eine Erklärung abgeben soll, bevor man sie treffen möchte ("4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht").

Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
Gibt schon Wege.
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von scndbesthand »

OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 17:17 Schöne Formulierung. Fragt sich, wie man eine Erklärung abgeben soll, bevor man sie treffen möchte ("4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht").
Du verkennst den Sinn der Klausel. Die Frist „reicht für den Vermieter“. Nicht der Mieter, sondern der Vermieter ist es, der vier Wochen im Voraus wissen muss, wann der Mieter den Entschluss gefasst haben wird, auszuziehen. Es fragt sich nur, ob damit der Ober- oder der Untervermieter gemeint ist...
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von Tibor »

OrangensaftEddy hat geschrieben: Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
Gibt schon Wege.
Es besteht noch Hoffnung in der studentischen Jugend von heute!!!
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von OJ1988 »

scndbesthand hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 20:51
OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 17:17 Schöne Formulierung. Fragt sich, wie man eine Erklärung abgeben soll, bevor man sie treffen möchte ("4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht").
Du verkennst den Sinn der Klausel. Die Frist „reicht für den Vermieter“. Nicht der Mieter, sondern der Vermieter ist es, der vier Wochen im Voraus wissen muss, wann der Mieter den Entschluss gefasst haben wird, auszuziehen. Es fragt sich nur, ob damit der Ober- oder der Untervermieter gemeint ist...
Wem wird dann das Wissen des Alleingesellschafters der GbR zugerechnet?
OrangensaftEddy
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von OrangensaftEddy »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 21:26
OrangensaftEddy hat geschrieben: Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
Gibt schon Wege.
Es besteht noch Hoffnung in der studentischen Jugend von heute!!!
Danke für die Anerkennung. Tut gut. 😃
bekky
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von bekky »

OrangensaftEddy hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 17:42
OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 17:17 Schöne Formulierung. Fragt sich, wie man eine Erklärung abgeben soll, bevor man sie treffen möchte ("4 Wochen bevor der Wille zum Auszug feststeht").

Sie könnte durch eine Astralreise in ihr Ich von vor vier Wochen eintauchen, dann könnte Sie vielleicht dem Vergangenheits-Vermieter mitteilen, dass in vier Wochen der Wille zum Auszug feststeht.
Gibt schon Wege.
Das probiere ich mal aus :D
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von quani89 »

Ich bin ja neugierig wie es gelaufen ist, die 4 Wochen sind ja vorbei!
OrangensaftEddy
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Re: Mietrecht - Darf ich meinen Untermietvertrag kündigen?

Beitrag von OrangensaftEddy »

quani89 hat geschrieben: Mittwoch 19. Mai 2021, 15:51 Ich bin ja neugierig wie es gelaufen ist, die 4 Wochen sind ja vorbei!
Moment - ich befrage meine Tarotkarten.
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