Mal angenommen, es besteht für einen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch.
Weiter angenommen beträgt der berechnete Rohausgleich 125.000 Euro (netto)
Nehmen wir weiter an, dass eine 5-jahres-Durchschnittsprov von 100.000,- Euro zzgl. MwSt. besteht. In diesem Durchschnitt sind alle Zahlungen berücksichtigt - also auch Handyzuschuss usw.
Nun zu meiner Frage - in einem solchen Fall ist der Rohausgleich ja durch den Höchstsatz begrenzt. Was wäre aber der Höchstsatz in Bezug auf die gezahlte MwSt. - weil bei der Ermittlung des Höchstsatzes ja alle Zahlungen mit einfliessen?
100.000,- Euro zzgl MwSt.
oder
119.000,- Euro zzgl. MwSt?
HGB §89 / Ausgleichsanspruch
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Re: HGB §89 / Ausgleichsanspruch
"Mal angenommen" - schon klar. Bei solchen Summen geht man zu einem Anwalt und fragt kein anonymes Forum, in dem Hinz und Kunz antworten können.
Solltest du Anwalt sein, melde dich bei den Fällen aus der Praxis an. Hier hingegen ist geschlossen, es ging keine Rechtsberatung in diesem Forum.
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